Worauf Anwender im Umgang mit elektrischen Geräten achten müssen

Ob nun Garten- und Landschaftsbau oder Kommune: Die Akku-Technik ist aus der Grünen Branche nicht mehr wegzudenken. Allerdings ist sowohl bei der Wahl des passenden elektrischen Gerätes als auch in Sachen Brandschutz, Aufladen, Transport und Lagerung einiges zu beachten.

Akku-Technik im GaLaBau sicher nutzen: Das müssen Sie beachten!
Die Akku-Technik ist auf dem Vormarsch: Immer mehr GaLaBau-Betriebe und Kommunen steigen auf elektrische Handgeräte um. | Foto: Adobe Stock

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Präzises Messen mit der Elektronik-Wasserwaage TECH 196 DL von Stabila

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Akkus sind auf dem Vormarsch, auch wenn es um Kettensäge, Laubbläser, Freischneider, Heckenschere & Co. geht. Die oft unkomplizierte Handhabung und der flexible Einsatz handgeführter Maschinen mit elektrischem Antrieb ohne lästiges Kabel überzeugt immer mehr Landschaftsgärtner und Mitarbeiter in Kommunen. Doch worauf ist beim Umgang mit Akku-Technik zu achten?

Brandschutz: Akkus im GaLaBau-Betrieb richtig lagern und laden

Betriebe unterschätzen allzu oft die Bedeutung des Brandschutzes. Das berichtet der TÜV Nord. Demnach gibt es für den Umgang mit Akkus nur wenige spezifische rechtliche Vorgaben, allerdings müssen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. So lässt sich die Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden gewährleisten. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bestätigt, dass es derzeit keine gesetzliche Vorgabe für das Lagern und Laden von Akkus in Betrieben gibt. Dabei seien Akkus beim Ladevorgang am meisten gefährdet, in Brand zu geraten. Wo die Ladegeräte aufgestellt sind, spiele daher eine große Rolle. Maßgeblich sind demnach die Angaben des Herstellers und des betriebsbezogenen Sachversicherers. Ladegeräte sowie Akkus sollten vor jeder Nutzung in Augenschein genommen werden. Wird der Akku beim Laden sehr heiß oder bläht sich auf, dann sofort den Stecker ziehen. Vom Aufladen über Nacht wird daher abgeraten.
Das Lagern von Akkus sollte in der Regel im abgetrennten Bereich mit einem Abstand von mindestens fünf Metern zu anderen Lagerbeständen erfolgen. Werden größere Akkus und größere Mengen gelagert, so sei es empfehlenswert, einen eigenen Raum mit Metallregalen mit Brandwiderstandsklasse F90 auszustatten, teilt die SVLFG mit. Es sollte ein Brandschutzkonzept für den eigenen Betrieb entwickelt werden, das mit Feuerwehr und Gebäudebrandversicherung abzustimmen ist.

Akku-Geräte richtig für den GaLaBau-Einsatz transportieren

Für den Umgang mit Akkus gibt es nur wenige spezifische rechtliche Vorgaben, allerdings müssen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. | Foto: Pixabay
Für den Umgang mit Akkus gibt es nur wenige spezifische rechtliche Vorgaben, allerdings müssen Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. | Foto: Pixabay

Für den Transport von Lithium-Ionen-Akkus empfiehlt Kühn Hinweise der VdS Schadenverhütung, eine hundertprozentige Tochter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, und der Berufsgenossenschaften zu beachten. Dazu gehört unter anderem: Akkus klar kennzeichnen, damit sie sorgsam behandelt werden, sowie Pole abkleben bei Transport oder Entsorgung loser Akkus. Sie sollten so verstaut werden, dass sie auch bei starkem Bremsen oder Kurvenfahrt an Ort und Stelle bleiben, rät wiederum die Sozialversicherung. Bestenfalls werden Akkus in der Originalverpackung oder einer stabilen Umverpackung transportiert. Dazu eigene sich auch eine Kiste aus Kunststoff oder Metall, die eine Innenausstattung aus feuerfestem Material besitzt, die Akkus voneinander trennt und gegen Stöße schützt.

Entsorgung von Akkus

Händler sind verpflichtet, ausgediente Akkus und Batterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen, teilt das Umweltbundesamt mit. Im Gegenzug müssen Verbraucher alte Akkus und Batterien im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen der Wertstoffhöfe oder Schadstoffmobilen abgeben. Eine Entsorgung im Hausabfall oder gar achtlos in der Umwelt ist verboten. Um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden, sollten bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus, wie bereits erwähnt, vorher die Pole abgeklebt werden. Bei der Entsorgung von alten E-Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sollten diese möglichst vorher entnommen werden. Was viele nicht wissen: Gesammelte Altbatterien werden laut Umweltbundesamt ausschließlich dem Recycling zugeführt. Werthaltige Metalle wie Nickel, Kobalt, Lithium, Mangan, Kupfer, Eisen, Aluminium und sogar Silber können demnach zurückgewonnen und als Sekundärrohstoffe erneut eingesetzt werden.

Vorteile von Akku-Geräten im GaLaBau

„Leiser, leichter und die Wartung ist easy“, skizziert Norbert Heymann seine Erfahrungen mit der Akku-Technik. In seinem GaLaBau-Betrieb „Garden-Art“ in Hamburg begann die Wende von kraftstoffbetriebenen Arbeitsgeräten hin zu E-Modellen bereits 2015. „Der Umwelt zuliebe“, sagt der gelernte Landschaftsgärtner, „und auch den Kollegen zuliebe.“ Mittlerweile seien sämtliche Handgeräte auf E-Betrieb umgestellt. Ebenso ein Radlader, ein Pkw und ein Transporter. „Die Pritschen-Flotte noch nicht“, so Heymann. Das Leistungsspektrum des GaLaBau-Betriebs lässt sich sehen, es reicht unter anderem von der Gartenpflege und repräsentativen Neuanlagen über den Teich- und Zaunbau bis hin zu Stein-, Baum- und Rasenarbeiten sowie raumprägenden Innenbegrünungen. Aufträge gibt es in Privatgärten, Mehrfamilienanlagen, Unternehmen und auf öffentlichen Flächen. Heymann, Jahrgang 1964, und seine 45 Kollegen wollen so nachhaltig wie möglich arbeiten. Daher werden eine eigene Solaranlage zur Stromgewinnung und Blockheizkraftwerke als Heizung betrieben. Die Akku-Geräte laufen also mit selbsterzeugtem „Saft“.

Mit E-Lader und Akku-Geräten: Geschäftsführer Norbert Heymann (von links) mit einem Teil seines Garden-Art-Teams: Mirco Dudic, Anton Heymann, Eyob (Otto) Bereket und Rene Meinhard. | Foto: Heymann
Mit E-Lader und Akku-Geräten: Geschäftsführer Norbert Heymann (von links) mit einem Teil seines Garden-Art-Teams: Mirco Dudic, Anton Heymann, Eyob (Otto) Bereket und Rene Meinhard. | Foto: Heymann

Lärmpegel von Akku-Geräten und Konflikte bei der Grünpflege

Der Hamburger Betrieb ist längst kein Einzelfall mehr. Was den Lärmpegel angeht, unterschreiten einige Akkugeräte sogar die Schalldruckpegelgrenze von 80 dB(A), so dass hier auf das Tragen von Gehörschutz verzichtet werden könne, wie die SVLFG mitteilt. Hinzu kommt, dass Parkbesucher oder Anwohner weniger durch Lärm gestresstsind, was wiederum das Konfliktpotenzial bei Grünpflege & Co. senkt. Zudem lassen sich durch den Einsatz von Akkugeräten die Belastungen durch Vibrationen im Arbeitsalltag verringern. Wer Aufsitzmäher fährt oder mit Motorsäge und Heckenschere arbeitet, kann so seine Tagesdosis reduzieren. Denn Vibrationen, die durch Maschineneinsatz auftreten, können den ganzen Körper betreffen, die Konzentration stören, das Wohlbefinden beeinträchtigen und die Leistung verringern, so die SVLFG.
Ebenso spielt das Gewicht eine Rolle: Akku-Handgeräte sind in der Regel leichter, was Landschaftsgärtnern den Arbeitsalltag erleichtert. Was die Abnahme der Leistungsfähigkeit im Tagesverlauf betrifft, nennt die SVLFG als Beispiel Unfälle mit motorbetriebenen Heckenscheren: Sie ereigneten sich meist gegen Ende der Arbeitszeit, weil die Konzentration und Kraft nachlasse. Zudem führten Rückenbeschwerden zu Ausfallzeiten von Arbeitnehmern.

Nachteile von Akku-Geräten im GaLaBau

Ob Gartengeräte, Werkzeuge oder Elektro-Autos: Steckt darin ein integrierter Akku, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Lithium-Ionen-Variante. Bei unsachgemäßer Verwendung stellen sie laut Umweltbundesamt eine Brandgefahr dar. Ein Kurzschluss, zum Beispiel durch Kontakt der äußeren Batteriepole (Metall auf Metall) verursacht, kann zum Brand oder zur Explosion führen. Brennende lithiumhaltige Batterien und Akkus können stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen freisetzen.
Es gibt sie in diversen Bauformen und Baugrößen. So werden lithiumhaltige Akkus laut Umweltbundesamt regelmäßig individuell – in Abhängigkeit vom Gerät, in dem sie verbaut werden – gestaltet. Dies kann zu Problemen beim Nachkauf von Ersatz-Akkus führen.
Die vorzeitige Alterung ist ein weiterer Nachteil von Lithium-Ionen-Akkus. Um deren Lebenszeit zu verlängern, sollten Nutzer laut Umweltbundesamt das vollständige Ent- und Aufladen vermeiden. Stattdessen frühzeitig nachladen – und zwar bis etwa 90 Prozent des maximalen Volumens.
Ungünstige Umgebungstemperaturen können Akkus schaden: Liegen diese unterhalb von minus 20 Grad oder oberhalb von plus 50 Grad besteht die Gefahr, dass die Akku-Lebensdauer stark sinkt.

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Leitfäden zur Akku-Technik

Der Industrieverband Garten (IVG) hat drei Leitfäden zum sicheren Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Die Broschüren wenden sich jeweils an Hersteller, Handel und Endverbraucher und behandeln unter anderem Themen wie Transport, Lagerung und richtige Entsorgung.

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