Unfälle im Betrieb mit Sicherheitskonzept vermeiden
Ob Baumarbeiten, Strauch- und Heckenschnitt oder Stürze: Im GaLaBau-Berufsalltag lauern allerhand Verletzungsgefahren. Um Unfälle zu vermeiden, braucht es einen gewissenhaften Arbeitsschutz im Betrieb. Bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen inklusive Sicherheitsbeauftragten und Dokumentation gibt es professionelle Beratung.
Im Garten- und Landschaftsbau ist 2020 die Unfallzahl im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Dies geht aus einer Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hervor. Ein Zusammenhang mit dem Auftragshoch im GaLaBau in Corona-Zeiten liegt nahe. Umso mehr Bedeutung gewinnt der Arbeitsschutz. „Insgesamt wird das Thema in der letzten Zeit deutlich präsenter“, berichtet Luisa Hintze von der Firma Farm Tool. Gerade im GaLaBau sei das Interesse groß. „Wir bekommen oft Anrufe von Betrieben, weil ihnen das Thema Arbeitssicherheit auf den Nägeln brennt“, so die studierte Agrarwissenschaftlerin.
Deswegen hat Farm Tool mit Sitz in Gescher (Nordrhein-Westfalen) das Foster-Projekt konzipiert. Das maßgeschneiderte Betreuungskonzept soll Firmen eine praktische Hilfestellung geben, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen – und der Geschäftsführung zugleich einen besseren Überblick verschaffen. Dafür werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) und eine Software bereitgestellt.
Betriebsbegehung und Gefährdungsbeurteilung
Wie ist der Ablauf? Zunächst steht Luisa Hintze zufolge eine Präsentation des Konzeptes auf dem Programm. Es folgt eine Betriebsbegehung, bei der bereits umgesetzte und noch erforderliche Maßnahmen notiert werden. Zudem gilt es, die Software zu installieren sowie die digitale Dokumentation auf den Weg zu bringen. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. „Die Grundlage unserer Betreuung liegt in einer sehr umfassenden Begleitung des Themas im Unternehmen“, betont Luisa Hintze. So gebe es Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit. Bewährt habe sich das redensartliche „Learning by Doing“, weshalb sich eine interaktive Form der Unterweisung anbiete: „Gemeinsames Abgurten und Sichern von Ladung oder das Markieren von Gefahrenpunkten an Maschinen sind dabei wichtige Hilfsmittel“, so Hintze weiter.
Nach Firmenangaben handelt es sich bei Foster um ein bundesweites Angebot, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sitzen in gleich mehreren Bundesländern. Zur Zielgruppe gehörten neben dem GaLaBau auch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen sowie Tief- und Straßenbau. Rund 200 Auftragnehmer gibt es laut Luisa Hintze bisher. Das Angebot spreche sich herum. Hilfreich sei dabei zudem eine Kooperation mit dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) in Form eines Rahmenvertrages.
Ebenso gehören Farm Tool zufolge Standorte der Bildungseinrichtung Deula zu den Kunden. „In verschiedenen Projekten und Veranstaltungen wurden immer mehr Synergien zwischen Foster und Deula deutlich“, berichtet Luisa Hintze. Immerhin gelte die Deula in der grünen Branche als eine wesentliche Säule in der Weiterbildung. „Das Schulungsportfolio deckt sich in vielen Fällen mit den Anforderungen der Arbeitssicherheit“, so die Agrarwissenschaftlerin, „zu nennen wären da die Ausbildung zum UVV-Prüfer, Motorsägen- und Gabelstaplerlehrgänge.“ Viele Maßnahmen, die eine Sifa in einem Betrieb erkenne, ließen sich durch Deula-Angebote lösen.
Verhütung von Arbeitsunfällen
„Arbeitsschutz ist zum einen erforderlich, um Mitarbeitern die nötigen Kenntnisse der Unfallvermeidung an die Hand zu geben“, unterstreicht Luisa Hintze, „zum anderen aus Gründen der Absicherung des Unternehmers vor dem Gesetz und der Rechtslage.“ Der Ausfall von Mitarbeitern aufgrund von Krankheiten, die aus Arbeitsunfällen resultieren, wirke sich negativ auf die Leistungsstärke eines Betriebes aus. Fehlt ein Konzept für Arbeitssicherheit, drohen schlimmstenfalls enorme Schäden – für Unternehmen und Mitarbeiter.
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass die Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter so gering wie möglich bleiben, wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informiert. Dazu muss er die Gefahren kennen, denen die Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Nur so kann er geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und für deren Umsetzung im Betrieb sorgen. Diese Grundpflicht des Unternehmers zur Gefährdungsbeurteilung ist im Paragraf 5 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt.
Der Unternehmer kann sich dabei von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, einem Arbeitsmediziner und einem Sicherheitsbeauftragten beraten lassen. Auch Außendienstmitarbeiter der SVLFG können für weitere Infos hinzugezogen werden. Aus Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung sollen Ma ßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden.
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Neben den Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft, die laut SVLFG hauptsächlich zur Beratung, Betriebsbesichtigung oder Unfalluntersuchung in versicherte Betriebe kommen, wird die Einhaltung der vom Bund erlassenen Arbeitsschutzvorschriften in der Regel von den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern – in einigen Bundesländern auch Ämter für Arbeitsschutz und Verbraucherschutz – überwacht. Die Gewerbeaufsichtsämter sind regional zuständig und unterstehen den Bundesländern.
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