Kartell aufgedeckt: Brückendehnfugen-Hersteller zahlen Millionen

Wegen der Bildung eines illegalen Quotenkartells hat das Bundeskartellamt über 7 Millionen Euro Bußgeld gegen die Firmen Maurer und Mageba verhängt. Die beiden Hersteller von Brückendehnfugen haben jahrelang den deutschen Markt unter sich aufgeteilt und Preise abgesprochen. Geschädigte Bauunternehmen können jetzt Schadenersatz verlangen.

Kartell aufgedeckt: Brückendehnfugen-Hersteller Maurer und Mageba zahlen Millionen Bußgeld
Quotenregelung und Preisabsprachen im Kartell mit Maurer: Die Werksbrücke West am Industriepark Höchst in Frankfurt ist eine der Brücken, bei denen Fahrbahnübergänge von Mageba eingebaut wurden. | Foto: Mageba

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Für mehrprofilige Brückendehnfugen, die als Fahrbahnübergang bei Straßenbrücken dienen, gibt es nur zwei Hersteller auf dem deutschen Markt: die Maurer SE aus München und die Mageba GmbH aus Göttingen. Gegen diese beiden Hersteller hat das Bundeskartellamt jetzt insgesamt rund 7,3 Millionen Euro Geldbußen verhängt. Ihnen wurden unerlaubte Absprachen nachgewiesen, mit denen sie sich den Markt bundesweit aufgeteilt und die Preiskalkulation abgestimmt haben. Dieses sogenannte Quotenkartell habe über Jahre hinweg bestanden, teilte das Bundeskartellamt mit. „Das Kartell betraf mit dem Straßenbau einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Eigentümer der Brücken“, sagte Kartellamt-Präsident Andreas Mundt.
Die Naabbrücke an der A93: Die Dehnfugen sollen die aufgrund von Temperaturschwankungen auftretenden Längenänderungen von Brücken ausgleichen. | Foto: Mageba
Die Naabbrücke an der A93: Die Dehnfugen sollen die aufgrund von Temperaturschwankungen auftretenden Längenänderungen von Brücken ausgleichen. | Foto: Mageba

Bauunternehmer und öffentliche Auftraggeber geschädigt

Zwischen Oktober 2004 und Januar 2019 deckte das Kartell das gesamte bundesweite Marktvolumen für die Lieferung mehrprofiliger Übergangskonstruktionen ab, bis auf wenige Ausnahmen, so die Wettbewerbsbehörde. „Die Unternehmen hatten sich darauf verständigt, ihre Marktanteile in Form von Quoten festzuschreiben und so den Markt unter sich aufzuteilen“, erläuterte Mundt. Betroffen von den Absprachen waren sowohl Aufträge, die von Bauunternehmen als Generalunternehmer nachgefragt wurden, als auch Aufträge von öffentlichen Auftraggebern. Wichtige Aufträge für Brückenneubauten und Brückensanierungen hätten die beiden Hersteller untereinander aufgeteilt, um die vereinbarte Quote einzuhalten. Das sei auf sogenannten „Jahresabschlusstreffen“ regelmäßig abgesprochen und anschließend von den jeweiligen Vertriebsmitarbeitern kontrolliert worden.

Angebote mit abgesprochenen Preisen

Zudem gab es laut Kartellamt seit dem Jahr 2004 eine einheitliche Formel zur Preiskalkulation für mehrprofilige Fahrbahnübergänge. Zu diesem Zeitpunkt firmierte Mageba noch unter RW Sollinger Hütte GmbH. Um die jeweilige „Quote“ einzuhalten oder auszugleichen, wurden entweder Angebote abgegeben, die über dem nach der Formel kalkuliertem Preis lagen. Oder die abgegebenen Angebotspreise wurden vor der Beauftragung untereinander offengelegt, so dass die Mitkartellanten wussten, wie sie sich in Nachlassverhandlungen mit dem Bauunternehmen verhalten mussten. Teil hätten sich die beiden Firmen auch auf konkrete Preisnachlässe, die gegenüber dem Bauunternehmen in den Nachlassverhandlungen gewährt wurden, geeinigt, so die Wettbewerbshüter.

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Ermittlungen laufen: Verdacht auf Submissionsabsprache

Auf die Schliche gekommen sind die Behörden den beiden Unternehmen im Januar 2019 nach Hinweisen aus dem Markt. Weil Maurer und Mageba bei der Aufklärung mit dem Bundeskartellamt „umfassend kooperiert“ hätten, wurde das Bußgeld auf lediglich rund 7,3 Millionen Euro festgelegt. Das Verfahren sei einvernehmlich beendet worden, die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig, so das Kartellamt. Gegen die Verantwortlichen führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Submissionsabsprachen.

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