Newsletter abonnieren

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Newsletter Anmeldung

Kartellamt verhängt Millionen-Bußgeld gegen Straßenbaufirmen

Gegen vier Bauunternehmen aus Dortmund hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt fast einer Million Euro verhängt. Die Tiefbaufirmen hatten sich bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten der Stadt Dortmund abgesprochen. Eine fünfte an den Absprachen beteiligte Baufirma muss nicht zahlen.

Submissionsabsprachen: Kartellamt verhängt Millionen-Bußgeld gegen Straßenbaufirmen
Gegen ein Tiefbaukartell in Dortmund hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von fast einer Millione Euro verhängt. | Foto: Pixabay

Anzeige
Das Mischen wird digital

Das Mischen wird digital

Zum Jubiläum präsentiert Collomix die komplett neue Rührwerksreihe XQ mit neuen Antrieben, digitaler Display-Steuerung und hoher Geräuschreduktion.


Bei mehreren Hundert Auftragsvergaben der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten zwischen Januar 2012 und Februar 2018 haben sich fünf in der Stadt ansässige Bauunternehmen über ihre Angebote abgesprochen. Es geht um Auftragsvergaben mit einem Volumen von rund 18 Millionen Euro. Gegen die beteiligten Baufirmen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Million Euro erlassen. Die Bußgeldbescheide sind jetzt rechtskräftig, wie das Kartellamt mitteilte. Bei den Baufirmen, die Dortmunder Kartell beteiligt waren, handelt es sich um die Höhler GmbH & Co. KG, die Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, die Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG sowie die Stra-La Bau GmbH.

Fünfte Tiefbaufirma als Kronzeuge

Aufgedeckt worden war das Kartell, weil es im Februar 2018 zu einer Durchsuchung bei der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG in einem anderweitigen Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundeskartellamts kam. Gehrken stellte daraufhin als erstes der beteiligten Bauunternehmen einen Kronzeugenantrag. Nach der gesetzlichen Kronzeugenregelung wurde Gehrken das Bußgeld erlassen. Weil auch die übrigen vier Tiefbaufirmen mit dem Bundeskartellamt kooperierten, wurde mit allen Beteiligten ein Verfahrensende durch ein sogenanntes Settlement vereinbart.

Im Bau kennen wir uns aus!

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Gleich abonnieren!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Tiefbaukartell verabredete „Treffen in Afrika“

Die Vertreter der fünf Dortmunder Tiefbaufirmen trafen sich, so berichtet es da Kartellamt, im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate, um die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durchzugehen. Ihren Zusammenkünften gaben sie den Tarnnamen „Treffen in Afrika“, offenbar wegen der Reiseleidenschaft eines der Kartellanten. Abgesprochen wurde bei diesen Treffen, wer bei den vorliegenden Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte und mit welchem Preis. Die übrigen Kartellbeteiligten gaben entsprechende Schutzangebote ab, die über dem preisbesten Angebot lagen. Gab es nicht sofort eine Einigung, klärte man das später telefonisch. Kam es bei der Verteilung der Ausschreibungen zu Unstimmigkeiten, so wurden sie „direkt in der Runde oder auch im Nachgang bereinigt“. Nur selten gaben sie wirklich konkurrierende Angebote ab.


Mehr zum Thema:


Neueste Beiträge:

Weitere Beiträge

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Verwandte Bau-Themen:

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.