Kartellamt verhängt Millionen-Bußgeld gegen Straßenbaufirmen
Gegen vier Bauunternehmen aus Dortmund hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt fast einer Million Euro verhängt. Die Tiefbaufirmen hatten sich bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten der Stadt Dortmund abgesprochen. Eine fünfte an den Absprachen beteiligte Baufirma muss nicht zahlen.
Das Mischen wird digital
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Fünfte Tiefbaufirma als Kronzeuge
Aufgedeckt worden war das Kartell, weil es im Februar 2018 zu einer Durchsuchung bei der Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG in einem anderweitigen Ordnungswidrigkeitenverfahren des Bundeskartellamts kam. Gehrken stellte daraufhin als erstes der beteiligten Bauunternehmen einen Kronzeugenantrag. Nach der gesetzlichen Kronzeugenregelung wurde Gehrken das Bußgeld erlassen. Weil auch die übrigen vier Tiefbaufirmen mit dem Bundeskartellamt kooperierten, wurde mit allen Beteiligten ein Verfahrensende durch ein sogenanntes Settlement vereinbart.
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Tiefbaukartell verabredete „Treffen in Afrika“
Die Vertreter der fünf Dortmunder Tiefbaufirmen trafen sich, so berichtet es da Kartellamt, im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate, um die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durchzugehen. Ihren Zusammenkünften gaben sie den Tarnnamen „Treffen in Afrika“, offenbar wegen der Reiseleidenschaft eines der Kartellanten. Abgesprochen wurde bei diesen Treffen, wer bei den vorliegenden Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte und mit welchem Preis. Die übrigen Kartellbeteiligten gaben entsprechende Schutzangebote ab, die über dem preisbesten Angebot lagen. Gab es nicht sofort eine Einigung, klärte man das später telefonisch. Kam es bei der Verteilung der Ausschreibungen zu Unstimmigkeiten, so wurden sie „direkt in der Runde oder auch im Nachgang bereinigt“. Nur selten gaben sie wirklich konkurrierende Angebote ab.
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