Geldbußen wegen Submissions-Absprachen gegen Dillinger und Hochtief

Der Bestechungsskandal um die Dillinger Hütte und den Baukonzern Hochtief im Saarland hat ein Nachspiel: Das Bundeskartellamt hat jetzt gegen beide Unternehmen Bußgelder in Höhe von 12,5 Millionen Euro verhängt. Grund waren verbotene Absprachen bei der Auftragsvergabe an das Bauunternehmen von Baron von Sass.

Bundeskartellamt: Geldbußen gegen Dillinger und Hochtief wegen Submissions-Absprachen
Wer der Dillinger Hütte: Erstmals hat das Bundeskartellamt eine verbotene Absprache bei einer Auftragsvergabe aufgedeckt, bei der Bieter und Auftraggeber beteiligt waren. | Foto: Dillinger Hütte

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Erstmals hat das Bundeskartellamt eine verbotene Absprache bei einer Auftragsvergabe aufgedeckt, bei der Bieter und Auftraggeber beteiligt waren. Die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke war der Auftraggeber, die Hochtief Solutions AG der Hauptwettbewerber – mit beiden hatte, wie das Kartellamt mitteilte, ein "saarländisches Industriebauunternehmen" jahrelang bei Aufträgen parallel abgesprochen. Das Bauunternehmen aus dem Saarland, es handelt sich um die SIB aus Saarwellingen, ist inzwischen liquidiert. Der ehemalige Bauunternehmer Jean François Baron von Sass wurde 2021 wegen Bestechung zu drei Jahren Haft verurteilt.

Jahrelange Preisabsprachen erwiesen

Der Fall hatte vor zwei Jahren hohe Wellen geschlagen, als der Prozess gegen den Bauunternehmer begann. Er hatte nachweislich zwischen Anfang 2010 und März 2014 Manager der Dillinger Hütte bestochen und Preise mit dem Wettbewerber Hochtief abgestimmt. Es soll sich um über hundert Aufträge im Wert von mehr als 50 Millionen Euro gehandelt haben. Dabei haben die Absprachen laut Bundeskartellamt schon Anfang der 2000er Jahre begonnen. Entgegen den firmeninternen Vergaberegeln hätten die Verantwortlichen der Neubauabteilung der Dillinger Hütte weniger Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert als vorgesehen. Oder es seien neben dem Industriebauunternehmen und Hochtief nur Firmen ohne wettbewerbsfähigen Angebote zur Angebotsabgabe aufgefordert worden.

Razzia brachte Absprachen ans Licht

Damit sollten die Aufträge nur an SIB vergeben werden. Was die SIB nicht schaffen konnte, sollte an Hochtief gehen – jedenfalls soweit diese sich kooperativ zeigte, so das Kartellamt. Denn gleichzeitig sprach sich das Industriebauunternehmen mit Verantwortlichen seines Wettbewerbers ab: Diese informierten den Verantwortlich von SIB über die Angebotspreise von Hochtief, so dass er die Angebote seines Unternehmens bei Ausschreibungen der Dillinger Hütte steuern konnte. Das ging so lange, bis die Saarbrücker Staatsanwaltschaft bei einer Razzia Dillinger und Hochtief auf die Schliche kam. Das Verfahren beim Bundeskartellamt war im Mai 2017 auch durch einen Hinweis der saarländischen Strafverfolgungsbehörden eingeleitet worden. Dillinger Hütte und Hochtief hatten sich selbst beim Kartellamt angezeigt und einen Kronzeugenantrag gestellt.

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Geldbuße auch gegen Auftraggeber

Die Geldbuße gegen die Dillinger Hütte ist inzwischen rechtskräftig. Hochtief hat dagegen Einspruch eingelegt, die Entscheidung darüber liegt jetzt beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Dillinger Hütte habe zudem einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung, einem sogenannten Settlement, zugestimmt, hieß es vom Kartellamt. „Der Fall ist für uns ein Novum“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. „Der Fall zeigt, dass nicht nur Absprachen zwischen Bietern untereinander, sondern auch auf Seiten des Auftraggebers mit hohen Bußgeldern geahndet werden.“


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