Baubranche warnt: Zu wenig Recycling durch die Mantelverordnung
Der Bundestag berät am 10. Juni abschließend über die Mantelverordnung, bevor der Bundesrat erneut über den Entwurf abstimmt. Die Bauwirtschaft drängt weiter auf Neuregelungen zum Produktstatus von Recyclingbaustoffen. Sollte die Verordnung ohne Änderungen verabschiedet werden, werde sie ihrem Ziel nicht gerecht, warnen die Branchenverbände.
Das Mischen wird digital
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Am aktuellen Entwurf der Mantelverordnung besteht aus Sicht der Bauwirtschaft noch immer erheblicher Korrekturbedarf. Noch immer fehle eine Rechtssetzung für den Produktstatus von Recyclingbaustoffen, zudem seien die Regelungen für die Baustellen zu wenig praxistauglich, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. „Mineralische Recyclingbaustoffe werden auch in der Mantelverordnung gegenüber Primärmaterialien benachteiligt. Das kann nicht vom Verordnungsgeber ignoriert werden“, sagte ZDB-Geschäftsführerin Christine Buddenbohm.
Recyclingbaustoffe bleiben „Abfall“
Der Hauptkritikpunkt der Bauwirtschaft: Mineralische Ersatzbaustoffe gelten auch nach ihrer Aufbereitung und einer Qualitätssicherung als Bauabfall. Sie unterliegen damit den abfallbezogenen Rechtspflichten. „In der Praxis bleiben sie Baustoffe zweiter Wahl“, so Buddenbohm. „Es hätte einer Regelung zum Abfallende in der Mantelverordnung bedurft, die das Erlangen des Produktstatus für alle gütegesicherten mineralischen Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt.“ Nur wenn Recyclingbaustoffe als hochwertige Baustoffe anerkannt würden, so die Verbände, gäbe das einer echten Kreislaufwirtschaft einen Schub.
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Eigenes Gesetz für mineralische Bauabfälle gefordert
Am 15. Mai 2021 hat die Bundesregierung die sogenannte Mantelverordnung beschlossen, die eine Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung umfasst. Die Bundesregierung will damit eine rechtsverbindliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Abfällen schaffen. Die Bauindustrie fordert seit langem ein „Bauabfallverwertungsgesetz“, das sich auf Regelungen für den Umgang mit mineralischen Bauabfällen konzentriert. Diese Forderung sei jedoch immer abgelehnt worden, kritisierte Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen. Die von der Ersatzbaustoffverordnung geregelten mineralischen Abfälle stammten zu über 80 Prozent aus dem Baubereich. Kritisch sehe die Bauwirtschaft auch, dass die Mantelverordnung nur den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe im Tiefbau regele. Der Hochbau dagegen werde „komplett ausgeblendet“.
Regelungen in der Baupraxis schwer umsetzbar
Und wenn die Mantelverordnung unverändert kommt?
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