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Baubranche warnt: Zu wenig Recycling durch die Mantelverordnung

Der Bundestag berät am 10. Juni abschließend über die Mantelverordnung, bevor der Bundesrat erneut über den Entwurf abstimmt. Die Bauwirtschaft drängt weiter auf Neuregelungen zum Produktstatus von Recyclingbaustoffen. Sollte die Verordnung ohne Änderungen verabschiedet werden, werde sie ihrem Ziel nicht gerecht, warnen die Branchenverbände.


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Am aktuellen Entwurf der Mantelverordnung besteht aus Sicht der Bauwirtschaft noch immer erheblicher Korrekturbedarf. Noch immer fehle eine Rechtssetzung für den Produktstatus von Recyclingbaustoffen, zudem seien die Regelungen für die Baustellen zu wenig praxistauglich, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. „Mineralische Recyclingbaustoffe werden auch in der Mantelverordnung gegenüber Primärmaterialien benachteiligt. Das kann nicht vom Verordnungsgeber ignoriert werden“, sagte ZDB-Geschäftsführerin Christine Buddenbohm.

Baubranche warnt: Zu wenig Recycling durch die Mantelverordnung
Die Bundesregierung will mit der Mantelverordnung eine rechtsverbindliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Abfällen schaffen. Die Baubranche hält die Verordnung für ungenügend. Im Bild die Abbruchbaustelle Städtisches Krankenhaus in Kiel | Foto: B_I/Wegner

Recyclingbaustoffe bleiben „Abfall“

Der Hauptkritikpunkt der Bauwirtschaft: Mineralische Ersatzbaustoffe gelten auch nach ihrer Aufbereitung und einer Qualitätssicherung als Bauabfall. Sie unterliegen damit den abfallbezogenen Rechtspflichten. „In der Praxis bleiben sie Baustoffe zweiter Wahl“, so Buddenbohm. „Es hätte einer Regelung zum Abfallende in der Mantelverordnung bedurft, die das Erlangen des Produktstatus für alle gütegesicherten mineralischen Ersatzbaustoffe bundeseinheitlich regelt.“ Nur wenn Recyclingbaustoffe als hochwertige Baustoffe anerkannt würden, so die Verbände, gäbe das einer echten Kreislaufwirtschaft einen Schub.

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Eigenes Gesetz für mineralische Bauabfälle gefordert

Am 15. Mai 2021 hat die Bundesregierung die sogenannte Mantelverordnung beschlossen, die eine Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung umfasst. Die Bundesregierung will damit eine rechtsverbindliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Abfällen schaffen. Die Bauindustrie fordert seit langem ein „Bauabfallverwertungsgesetz“, das sich auf Regelungen für den Umgang mit mineralischen Bauabfällen konzentriert. Diese Forderung sei jedoch immer abgelehnt worden, kritisierte Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen. Die von der Ersatzbaustoffverordnung geregelten mineralischen Abfälle stammten zu über 80 Prozent aus dem Baubereich. Kritisch sehe die Bauwirtschaft auch, dass die Mantelverordnung nur den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe im Tiefbau regele. Der Hochbau dagegen werde „komplett ausgeblendet“.

„Wir benötigen Regelungen, die transparent sind - nicht zuletzt für den Bauherren.“ Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen | Foto: Bauindustrie Hessen-Thüringen
„Wir benötigen Regelungen, die transparent sind - nicht zuletzt für den Bauherren.“ Dr. Burkhard Siebert, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Hessen-Thüringen | Foto: Bauindustrie Hessen-Thüringen

Regelungen in der Baupraxis schwer umsetzbar

In der aktuellen Fassung der Mantelverordnung seien die Vorschriften nicht auf die Baupraxis ausgerichtet, kritisierte der stellvertretende HDB-Hauptgeschäftsführer René Hagemann-Miksits. Zu komplex seien die Einbautabellen und uneinheitlichen Untersuchungsverfahren bei der Entsorgung. Zudem sei wegen der knappen Deponiekapazitäten mit steigenden Entsorgungskosten zu rechnen. Letztlich drohe auch eine Verteuerung des Bauens. „Auftraggeber und die bauausführenden Unternehmen brauchen konsistente Regelungen für Bauabfälle und Bodenaushub: von der Entstehung über die Behandlung bis hin zur Entsorgung“, so Hagemann-Miksits. „Wichtig wäre, dass im Baubereich grundsätzlich der Bauherr als Verursacher der Baumaßnahme Abfallerzeuger ist, damit die Entsorgung möglichst frühzeitig und durchgehend geplant werden kann.“
„Eine Mantelverordnung muss auf den Baustellen praktikabel umsetzbar sein, wenn mehr für die Wiederverwendung von Bauabfällen getan werden soll.“ René Hagemann-Miksits | Foto: HDB
„Eine Mantelverordnung muss auf den Baustellen praktikabel umsetzbar sein, wenn mehr für die Wiederverwendung von Bauabfällen getan werden soll.“ René Hagemann-Miksits | Foto: HDB

Und wenn die Mantelverordnung unverändert kommt?

Sollte die Mantelverordnung in der aktuellen Fassung ohne Änderungen durchgewunken werden, sieht die Baubranche die Notwendigkeit für ein einheitliches Analyseverfahren für alle Entsorgungswege sowie eine gemeinsame Deponiestrategie von Bund und Ländern. Denn durch die verstärkte Bauaktivität der vergangenen Jahre sind erhebliche Mehrmengen an Bau- und Abbruchabfällen in Deutschland angefallen. Gleichzeitig sind immer weniger Deponien verfügbar. Kommt die Mantelverordnung jetzt ohne die geforderten Änderungen, legt die Bauwirtschaft ihre Hoffnungen auf die Ergebnisse eines wissenschaftlich begleitenden Monitorings und auf eine erste Evaluierung. Das allerdings kann dauern.

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