Elektronisches Siegel
Elektronische Siegel sind auf juristische Personen ausgestellt. Es ist der digitale Stempel für Unternehmen und Organisationen der Privatwirtschaft, für Behörden und für Einrichtungen.
Wenn eine Behörde oder eine Firma ein Dokument elektronisch siegelt, ist sie als Absender des Dokuments dauerhaft erkennbar (Herkunftsnachweis), gleichzeitig kann erkannt werden, wenn die Daten nach dem Signieren verändert wurden. Elektronische Siegel funktionieren also ähnlich wie eine elektronische Signatur, beziehen sich aber immer auf eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder AG oder eine Behörde und nicht auf eine natürliche Person wie die elektronische Signatur. Gemäß VgV und UVgO kann der Auftraggeber verlangen, dass Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge, und Angebote sowohl mit einer elektronischen Signatur, als auch mit einem elektronischen Siegel zu versehen sind, sofern das erforderlich ist.
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