Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur kann im elektronischen Rechtsverkehr überall dort eingesetzt werden, wo herkömmlicherweise eine handschriftliche Unterschrift verwendet wird. Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und wird in sämtlichen EU-Staaten als rechtskräftig anerkannt.
Das Zertifikat zum Erstellen der qualifizierten elektronischen Signatur ist auf einer Signaturkarte gespeichert. Für den Einsatz der Signaturkarte wird ein Kartenlesegerät benötigt. Der Auftraggeber legt im Vergabeverfahren fest, welche Anforderungen für die Sicherheit einer Signatur gelten. Die qualifizierte elektronische Signatur ist immer an eine Einzelperson gebunden.
➡ Siehe auch: Elektronische Signatur
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