Neue Pflicht für Unternehmen: Rechnungen elektronisch stellen
Ab 27. November 2020 sind Unternehmen, die an den Bund liefern, verpflichtet, Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Um zum Umgang mit der E-Rechnung zu informieren hat der Bund im Internet eine Informationsseite eingerichtet.
Ab dem 27. November 2020 sind Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen.
Online-Seminar: elektronische Angebotseröffnung
Rechtssichere und technisch vollständige Umsetzung der Angebotsöffnung
Schritt für Schritt erklären wir Ihnen beim elektronischen Vergabesystem der B_I MEDIEN GmbH was bei der Angebotseröffnug zu beachten ist. Der B_I öffnungsassistent unterstützt Sie bei der Entschlüsselung elektronisch eingegangener Angebote oder Teilnahmeanträge.
• Wie Sie die Angebotsöffnung durchführen können unter Berücksichtigung des Vier-Augen-Prinzips
• Ver- und Entschlüsselung von elektronischen Angeboten
• Schriftliche Angebote in der elektronischen Angebotsöffnung
• Rechtssichere Dokumentierung der Submission
Jana Urbank, B_I MEDIEN
Das heißt: Nach dem 27. November 2020 dürfen Unternehmen, die an den Bund liefern, keine Papierrechnungen und auch keine derzeit noch üblichen PDF-Rechnungen mehr an öffentliche Auftraggeber des Bundes einreichen. Sie müssen eine E-Rechnung senden. Diese stellt Rechnungsinhalte in einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Informationen, das die Rechnungsinformationen medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.
Das bedeutet auch, das Lieferanten des Bundes bis zum 27. November in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnung) zu erzeugen, zu übermitteln und über die Aufbewahrungsfrist sicher zu speichern. Dazu ist wahrscheinlich eine Anpassung des Rechnungsausgangssystems im Unternehmen notwendig, interne Prozesse müssen angepasst, Mitarbeiter geschult werden.
Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?
Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.
Termin vereinbarenZur Übermittlung von E-Rechnungen an Rechnungsempfänger des Bundes stehen unter anderem zwei Plattformen zur Verfügung: Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) für Lieferanten der unmittelbaren Bundesverwaltung und die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) für Lieferanten der mittelbaren Bundesverwaltung sowie die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen.
Auf der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen angebotenen Internetseite http://www.e-rechnung-bund.de/ inden Unternehmen und Behörden viele wichtige Informationen, um sich auf die Erstellung und Einreichung von E-Rechnungen bei Behörden vorzubereiten.
Ablauf eines Vergabeverfahrens | Dokumentation im Vergabeverfahren | ||
Bieterfragen | Rüge |
Auftraggeber aufgepasst:
Der kostenlose E-Mail-Kurs für Sie!
Erhalten Sie wertvolle Tipps, die Ihre elektronische Vergabe zum Erfolg machen!
4
Lektionen direkt in Ihr Postfach
1
Quiz: Testen Sie Ihr Wissen!
Weiterhin werden Dokumente zum Herunterladen bereitgestellt. In der Broschüre für Rechnungssteller erhalten Unternehmen einen umfangreichen Überblick zu der Einführung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung und den Möglichkeiten, wie Rechnungssteller die E-Rechnung einführen können.
Die Broschüre Lieferanteninformationen bietet Rechnungsstellern einen kurzen Überblick über die Einführung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung und beantwortet häufige Fragen.
(Quelle: Internetseite des BMI und des BMF zur E-Rechnung) | B_I MEDIEN
Interessante Themen:
Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.
Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.