Elektronische Signatur
Elektronische Dokumente werden mit der elektronischen Signatur unterzeichnet. Die Signatur kann einer natürlichen Person zugeordnet werden.
Mit der elektronischen Signatur werden elektronische Dokumente, z.B. elektronische Teilnahmeanträge und Angebote, unterzeichnet. Die Signatur kann dem Unterzeichner zugeordnet werden und zeigt an, ob übermittelte Dokumente nach dem Signieren verändert wurden. Der Inhaber einer elektronischen Signatur ist eine natürliche Person.
Siehe auch:
Interessante Themen:
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.