LBIH Hessen: Elektronische Angebote sind Pflicht
Der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen nimmt ab dem 01. Juni 2021 nur noch Angebote und Teilnahmeanträge in elektronischer Form an.
Am 15. April 2021 gab der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen bekannt, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge angenommen werden. Diese Regelung wird ab dem 01. Juni 2021 gelten.
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Von einer elektronischen Vergabe ausgenommen sind Ausschreibungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Dies gilt sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.
Unternehmen, die an Ausschreibungen in Hessen teilnehmen möchte, müssen sich zunächst auf der Vergabeplattform Hessen registrieren und können dann über das Bietercockpit Angebote oder Teilnahmeanträge hochladen.
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