Newsletter abonnieren

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Regelmäßigen Input zu Neuigkeiten erhalten Sie mit unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

LBIH Hessen: Elektronische Angebote sind Pflicht

Der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen nimmt ab dem 01. Juni 2021 nur noch Angebote und Teilnahmeanträge in elektronischer Form an.

Am 15. April 2021 gab der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen bekannt, dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge angenommen werden. Diese Regelung wird ab dem 01. Juni 2021 gelten.

Auf der Suche nach einer einfachen eVergabe-Lösung?

Überzeugen Sie sich selbst und lassen Sie sich die Welt von B_I eVergabe durch unsere Expert:Innen kostenlos vorführen.

Termin vereinbaren
Kostenlose Demo buchen

Von einer elektronischen Vergabe ausgenommen sind Ausschreibungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Dies gilt sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.

Unternehmen, die an Ausschreibungen in Hessen teilnehmen möchte, müssen sich zunächst auf der Vergabeplattform Hessen registrieren und können dann über das Bietercockpit Angebote oder Teilnahmeanträge hochladen.

Auch interessant: Ludwigshafen: Bei öffentlichen Ausschreibungen sind Angebote in Papierform nicht mehr zugelassen

Quellen:

Interessante Themen:


Aktuelle Meldungen aus dem Vergaberecht:

Vergabe-Wissen in kleinen Häppchen

Erfahren Sie, wie der Start in die elektronische Vergabe zum Erfolg wird.

Wie lassen sich Anfängerfehler vermeiden?
Wir haben die Antworten für Sie.

Was Sie im Whitepaper erwartet →
B_I eVergabe Whitepaper