Baden-Württemberg: Rechnungen für öffentliche Aufträge können elektronisch gestellt werden
Rechnungen für öffentliche Aufträge können in Baden-Württemberg ab sofort auch elektronisch gestellt werden.
Unternehmen haben von nun an die Möglichkeit, Rechnungen f ür öffentliche Aufträge beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) elektronisch einzureichen. Dies betrifft Aufträge in Baden-Württemberg, die für Behörden des Landes oder sonstige teilnehmende öffentliche Auftraggeber ausgeführt werden.
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Ab dem 01. Januar 2022 sind elektronische Rechnungen bei Aufträgen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene verpflichtend. Ausgenommen sind Rechnungen, die
- den Betrag von 1000 € netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden)
- geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten enthalten
Für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in Kommunen ist dies nicht verpflichtend.
Wichtiger Hinweis: Rechnungssteller müssen elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren!
(Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg) | B_I MEDIEN
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