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Baden-Württemberg: Rechnungen für öffentliche Aufträge können elektronisch gestellt werden

Rechnungen für öffentliche Aufträge können in Baden-Württemberg ab sofort auch elektronisch gestellt werden.

Ab dem 01. Januar 2022 wird die E-Rechnung Pflicht für öffentliche Aufträge auf Landesebene sein.
Ab dem 01. Januar 2022 wird die E-Rechnung Pflicht für öffentliche Aufträge auf Landesebene sein.

Unternehmen haben von nun an die Möglichkeit, Rechnungen für öffentliche Aufträge beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) elektronisch einzureichen. Dies betrifft Aufträge in Baden-Württemberg, die für Behörden des Landes oder sonstige teilnehmende öffentliche Auftraggeber ausgeführt werden.

Ab dem 01. Januar 2022 sind elektronische Rechnungen bei Aufträgen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene verpflichtend. Ausgenommen sind Rechnungen, die

  • den Betrag von 1000 € netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden)
  • geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten enthalten

Für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung in Kommunen ist dies nicht verpflichtend.

Wichtiger Hinweis: Rechnungssteller müssen elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren!

(Quelle: Serviceportal Baden-Württemberg) | B_I MEDIEN

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