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Vergabeplattform funktioniert nicht: Wegen verspätetem Angebotseingang kein Ausschluss!

Wenn ein Bieter aus Gründen, die allein der Auftraggeber zu vertreten hat, über die vom Auftraggeber bereitgestellte Vergabeplattform sein Angebot nicht rechtzeitig abgeben kann, darf sein Angebot nicht deshalb ausgeschlossen werden, weil es nicht rechtzeitig vorlag, so die VK Baden-Württemberg.

Vergabeplattform funktioniert nicht: Wegen verspätetem Angebotseingang kein Ausschluss!
Vergabeplattform funktioniert nicht: Wegen verspätetem Angebotseingang kein Ausschluss!

Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat in ihrem Beschluss vom 30.12.2016 - 1 VK 51/16 folgendes entschieden:

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Lässt die Vergabestelle die Einreichung von Angeboten ausschließlich über eine an das Internet angebundene E-Vergabe-Plattform zu und ist es einem Bieter - aus Gründen die allein aus der Sphäre der Vergabestelle stammen -
unmöglich und unzumutbar, sein Angebot nur der Form nach rechtzeitig abzugeben, darf das Angebot deswegen nicht ausgeschlossen werden.

Die Vergabestelle hat den elektronischen Zugang zu ihrem Vergabeverfahren derart auszugestalten und wie einen offenen Briefkasten zur Verfügung zu halten, so dass sich auch Bieter ohne eigene IT-Abteilung schrankenlos beteiligen können.

Hier geht es zum Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg VK 51/16

(Quellle: www.ibr-online.de) | B_I MEDIEN

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