Primärrechtsschutz
Unter Primärrechtsschutz versteht man die Nachprüfung eines Vergabeverfahrens vor den Vergabekammern.
Bewerber bzw. Bieter haben das Recht, bei Vergaben im Oberschwellenbereich die korrekte Anwendung der Vergaberegeln einzuklagen. Der Anspruch auf Einhaltung des Vergaberechts wird in erster Instanz durch Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern, in zweiter Instanz vor den Oberlandesgerichten durchgesetzt. Ein derartiger Rechtsschutz besteht bei Unterschwellenvergaben nicht. Der Primmärrechtsschutz dient dazu, dass Bieterrechte durchgesetzt werden. So soll die Zuschlagserteilung bei einer fehlerhaften Angebotswertung verhindert werden.
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