Kartellvergaberecht
Das Kartellvergaberecht gilt bei Vergaben mit einem Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwertes und soll vor allem einen effektiven Wettbewerb fördern.
Es findet bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte Anwendung. Im Kartellvergaberecht steht Bietern die Möglichkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens zur Verfügung. Auf nationaler Ebene ist das Kartellvergaberecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt.
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