Kartellvergaberecht
Das Kartellvergaberecht gilt bei Vergaben mit einem Auftragswert oberhalb des EU-Schwellenwertes und soll vor allem einen effektiven Wettbewerb fördern.
![Kartellvergaberecht Kartellvergaberecht](/static/19716d941599fcf1700cf8f88cbcb562/6b567/kartellvergaberecht-automated-thumbnail.png)
Es findet bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte Anwendung. Im Kartellvergaberecht steht Bietern die Möglichkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens zur Verfügung. Auf nationaler Ebene ist das Kartellvergaberecht im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) umgesetzt.
Interessante Themen:
Passende Beiträge zu "Kartellvergaberecht"
Sie suchen Aufträge für Ihre Firma?
Finden Sie jetzt Aufträge in ganz Deutschland.