Tarifverhandlungen erfolgreich: Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk steigt ab 2024
Die Mindestlöhne für Dachdecker werden bis zum Jahr 2025 auf 14,35 bzw. 16 Euro angehoben. | Foto: ZVDH/H.F.Redaktion

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Danach steigen die neuen Mindestlöhne für ungelernte Arbeitnehmer, der sogenannte Mindestlohn 1, ab dem 1. Januar 2024 von aktuell 13,30 Euro auf 13,90 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 4,5 Prozent. Die zweite Erhöhung greift ab dem 1. Januar 2025, dann erhöht sich der Mindestlohn1 im Dachdeckerhandwerk nochmals um 3,2 Prozent auf dann 14,35 Euro. Der Mindestlohn 2 im Dachdeckerhandwerk für gelernte Arbeitnehmer (Gesellen und Gesellinnen) wird ab dem 1. Januar 2024 von aktuell 14,80 Euro auf 15,60 Euro angehoben, das ist eine Steigerung um 5,4 Prozent. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn 2 nochmals um 2,5 Prozent auf dann 16,00 Euro.

Dachdecker: Allgemeinverbindlichkeit für TV Mindestlohn steht noch aus

Für den TV Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Zuletzt waren die Mindestlöhne für Dachdecker 2022 erhöht worden. Die Tarifparteien seien sich einig gewesen, den geltenden Mindestlohn vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation anzupassen, teilte der ZVDH mit. Wegen des Fachkräftemangels im Dachdeckerhandwerk seien gute Konditionen unabdingbar, sagte dazu ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk: „Auch wenn wir zum Teil kontrovers diskutiert haben, waren wir uns doch einig, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Grundlage für ein auskömmliches Einkommen zu schaffen.“

IG Bau: Tariflohn schützt vor Billigkonkurrenz

Das Dachdeckerhandwerk bestehe aus kleinen Handwerksbetrieben mit im Durchschnitt mit 5,5 Mitarbeitenden. Sie litten aktuell unter hohen Material- und Energiekosten, so der ZVDH-Präsident. Er zeigte sich dennoch froh, gemeinsam mit dem Tarifpartner eine Lösung gefunden zu haben. „Die ab 1. Januar 2024 geltenden zwei Lohnuntergrenzen für Hilfs- und Facharbeiten schützen die Beschäftigten vor Lohndumping und sichern ihnen ein Mindesteinkommen“, sagte Carsten Burckhardt, Vorstandsmitglied der IG Bau. „Zudem schützt dies die Betriebe, die ihren Fach- und Arbeitskräften den angemessenen Tariflohn zahlen, vor Billigkonkurrenz.“ Eine Lösung für den hohen Fachkräftebedarf sei nur mit guten tariflichen Arbeitsbedingungen und Bezahlungen zu erreichen.

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Kein Branchen-Mindestlohn mehr im Baugewerbe

Für die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe waren die Tarifverhandlungen im Februar 2022 gescheitert. Auch die anschließende Schlichtung brachte keine Einigung der Tarifpartner im Baugewerbe. Mit der Ablehnung durch die Bau-Arbeitgeber wurde der Brachenmindestlohn am Bau abgeschafft.


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