Das lange Warten auf einen Schlichter

Vier Wochen ist es her, dass die IG Bau die Tarifverhandlungen für die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe für vorerst gescheitert erklärt hat. Die Regularien des Baugewerbes sehen vor, dass jetzt ein Schlichter eingeschaltet wird. Doch das ist bisher nicht geschehen, und die Zeit dafür wird knapp.

Tarifrunde zum Bau-Mindestlohn: Das lange Warten auf einen Schlichter
Der Mindestlohn-Tarifvertrag für Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe läuft Ende des Jahres aus. Die Verhandlungen verliefen ohne Ergebnis. | Foto: BB/B_I

Anzeige
Mit Beutlhauser alle Verbrauchsartikel griffbereit haben

Mit Beutlhauser alle Verbrauchsartikel griffbereit haben

Für gesteigerte Effizienz auf der Baustelle: Beutlhauser stattet einen Container passgenau mit den benötigten Verbrauchsartikeln aus.


Am 28. Oktober hatte die Gewerkschaft angekündigt, über das Scheitern der Verhandlungen im Bundesvorstand beraten zu wollen und die Schlichtung einzuleiten. Von da an war Stille. Das Problem: Es muss erst ein neuer unabhängiger Schlichter gefunden werden. Der bisherige Schlichter Wolfgang Clement steht nicht mehr zur Verfügung, nachdem er diese Funktion seit dem Jahr 2007 ausgeübt hat. Nach der Schlichtungsordnung, die sich die Tarifpartner der Bauwirtschaft selbst gegeben haben, war zunächst die Gewerkschaft am Zug. Sie hat nach dem Scheitern der drei Verhandlungsrunden das Vorschlagsrecht für einen Schlichter, auf den sich die Tarifparteien einigen müssen. Erst dann kann sie die Schlichtungsstelle anrufen. Für den Vorschlag hatte sie 14 Tage Zeit. Diese Frist ist verstrichen.

Erstmals beruft Bundesarbeitsgericht den Schlichter

Jetzt ist die Reihe wohl an Ingrid Schmidt. Sie ist die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und soll jetzt, so will es die Schlichtungsordnung, einen unabhängigen Obmann benennen, der als stimmberechtigter Vorsitzender der Schlichtungsstelle fungiert. Zu diesem Verfahren käme es in der Bauwirtschaft zum ersten Mal. Zumindest habe die IG BAU signalisiert, dass sie die BAG-Präsidentin bitten werde, eine Schlichterin oder einen Schlichter zu bestimmen, bestätigte Inga Stein-Barthelmes, Sprecherin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). Allerdings solle dies laut Schlichtungsabkommen erst nach Anhörung der Tarifparteien erfolgen. „Bisher liegt uns kein solches Schreiben vor, und wir wurden noch nicht angehört“, so Stein-Barthelmes. Das bedeutet weiteres Warten.

„Zu diesem Verfahren, für das keine Fristen geregelt sind, kommt es nun erstmalig, weshalb wir keine Erfahrungswerte haben.“

- Inga Stein-Barthelmes, Sprecherin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie

Schlichtungstermin noch in diesem Jahr zweifelhaft

So könnte es mit einem Termin für eine Schlichtung in diesem Jahr knapp werden, sagte die HDB-Sprecherin. Da für dieses ungewöhnliche Procedere keine Fristen festgelegt wurden, weiß niemand, wie lange dauern kann. Fakt ist, dass der aktuelle Mindestlohn-Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe am 31. Dezember ausläuft. Eine „äußerst bedrohliche“ Situation für die Bauwirtschaft, sagte IG-Bau-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers nach der dritten Verhandlungsrunde.

Im Bau kennen wir uns aus!

Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.

Gleich abonnieren!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anlemdung
Newsletter Anlemdung

Monatelange Mindestlohn-Lücke droht

Was passiert, wenn sich das Verfahren bis ins kommende Jahr hinzieht? „Rechtlich wird es wohl zu einer Mindestlohn-Lücke bis mindestens März 2020 kommen“, erwartet Stein-Barthelmes. Denn hat die Schlichtung offiziell begonnen, haben die Tarifvertragsparteien 14 Tage Zeit, um zu einem Ergebnis zu kommen. Für die Zustimmungserklärung bleiben ihnen weitere 14 Tage. Bis aus einem Ergebnis dann eine gültige Rechtsverordnung wird, die den „Lohn“ zum „Mindestlohn“ macht, könnten ungefähr zwei Monate ins Land gehen.

Rückfall auf den gesetzlichen Mindestlohn?

Lohneinbußen für die heute beschäftigten Arbeitnehmer habe eine solche zeitliche Lücke laut Stein-Barthelmes nicht zur Folge, sie erhielten im Zweifelsfall ab Januar weiterhin die aktuell geltenden Mindestlöhne. Für ab Januar neu eingestellte Arbeitnehmer gilt das aber nicht: Für sie greift dann nur noch der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro. Ein Szenario, dass für die IG BAU eine „Katastrophe“ sei, so ein Gewerkschaftssprecher gegenüber dem B_I baumagazin. „Das zerstört das gesamte Tarifgefüge im deutschen Baugewerbe.“ Für die IG BAU ist es deshalb wichtig, möglichst schnell zu einem Ergebnis zu kommen. „Das liegt auch im Arbeitgeberinteresse“, sagte Stein-Barthelmes.

Lesen Sie dazu auch:

So liefen die Verhandlungen zu den Bau-Mindestlöhnen im Jahr 2017:


Mehr zum Thema:


Neueste Beiträge:

Weitere Beiträge

1
2
3

Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie Aufträge?

Ausschreibungs-Radar
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Verwandte Bau-Themen:

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.