Tarifverhandlungen für den Bau-Mindestlohn gescheitert

Die Verhandlungen um die Bau-Mindestlöhne sind vorerst gescheitert. Auch in der dritten Verhandlungsrunde am vergangenen Freitag erzielten die Tarifpartner kein Ergebnis. Die Fronten zwischen Gewerkschaft und den Arbeitgeber-Verbänden sind verhärtet. Nun muss wieder ein Schlichter für eine Einigung sorgen.

Tarifverhandlungen für den Bau-Mindestlohn gescheitert
Über die Mindestlöhne am Bau wird auch 2019 wieder unerbittlich gestritten. | Foto: pixabay

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„Der Tarifstreit ist festgefahren – und jetzt ein Fall für den Schlichter“, erklärte IG Bau-Verhandlungsführer Dietmar Schäfers, nachdem weitere sieben Verhandlungsstunden am Freitag zu nichts geführt hatten. Die Arbeitgeber-Verbände von Baugewerbe und Bauindustrie hätten die Abschaffung des Mindestlohns 2 für Facharbeiter in den westlichen Bundesländern durchsetzen wollen. Die IG Bau fordert das Gegenteil, nämlich die Wiedereinführung des Mindestlohn 2 auch im Osten, der vor zehn Jahren „auf Drängen der Arbeitgeber“ abgeschafft worden sei – zwei Positionen, die nicht zu vereinbaren sind. Die Anhebung eines dann bundesweiten Mindestlohns von aktuell 12,20 Euro auf einen ‚Standard-Lohnsockel‘ von 12,40 Euro, die im Gespräch gewesen sein soll, fällt da kaum ins Gewicht. Mit einem solchen „Bau-Mindestlohn light“ würde der Lohn von gut 91.000 Facharbeitern „auf einen Schlag nach unten rauschen“, sagte Carsten Burckhardt vom IG Bau-Bundesvorstand.

Harte Vorwürfe gegen die Arbeitgeber

Dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) werfen die Gewerkschaftsvertreter vor, mit ihrer Position gegen die Interessen ihrer eigenen Klientel zu arbeiten. Der Bau-Mindestlohn schütze seriös arbeitende, tarifgebundene Unternehmen, die in den Verbänden organisiert seien, vor Dumping-Konkurrenz, so Carsten Burckhardt. Die Arbeitgeber täten so, als gäbe es keinen Bauboom und keinen Fachkräftemangel. Vor allem der ZDB setze „alles daran, ein bewährtes System zu zerstören“, so Schäfers.

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Was passiert, wenn die Schlichtung platzt?

Die nun entstandene Situation sei „äußerst bedrohlich“ für die Bauwirtschaft. Würde die Schlichtung platzen, so gelte in der Bauwirtschaft ab dem kommenden Jahr nicht mehr eine branchenspezifische Lohnuntergrenze, sondern nur noch der gesetzliche Mindestlohn von 9,36 Euro. Schäfers: „Das zerstört das gesamte Tarifgefüge im deutschen Baugewerbe und ist eine Horrorvorstellung für den Bau, der händeringend Arbeitskräfte sucht.“

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