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Bau-Arbeitgeber wollen Branchen-Mindestlohn abschaffen

In der zweiten Runde über die Mindestlohntarife im Bauhauptgewerbe haben die Arbeitgebervertreter die Verhandlungen abgebrochen. Die Bauverbände wollten nur noch die gesetzliche Lohnuntergrenze, die im Oktober auf 12 Euro angehoben werden soll, kritisiert die IG Bau. Eine letzte Verhandlungsrunde soll Ende Februar stattfinden.

Tarifverhandlung abgebrochen: Bau-Arbeitgeber wollen Branchen-Mindestlohn abschaffen
Die Bau-Arbeitgeber wollen den Branchen-Mindestlohn, der bisher deutlich höher war als der gesetzliche Mindestlohn, abschaffen. | Foto: Pixabay

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Dass die Verhandlungen zum Baumindestlohn kompliziert werden würden, hatte sich schon in der schwierigen Lohntarifrunde im letzten Jahr abgezeichnet. Nun kommt den Tarifparteien auch noch die von der neuen Regierung geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns dazwischen. Sie würde das Tarifgefüge am Bau ins Wanken bringen, kritisierte gerade erst die Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Den Arbeitgebervertretern vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) würde aber der künftige gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro ausreichen, hieß es von der IG Bau nach der abgebrochenen Verhandlungsrunde am Donnerstag. Am liebsten würden die Bauverbände den Branchenmindestlohn ganz abschaffen, so die Gewerkschaft. Vom Mindestlohn II wollten sie sich auf jeden Fall verabschieden, hieß es schon nach der ersten Verhandlungsrunde Ende Dezember.

Zwei Mindestlöhne im Baugewerbe

Aktuell gibt es zwei Bau-Mindestlöhne, die deutlich höher sind als der aktuell geltende gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro: Der Mindestlohn I für Bauhilfstätigkeiten betrug noch bis zum Ende des vergangenen Jahres 12,85 Euro. Für Facharbeiter im Westen und in Berlin galt bisher der Mindestlohn II in Höhe von 15,70 Euro. Im Tarifgebiet Ost, den neuen Bundesländern, gibt es diesen Mindestlohn II nicht.

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Schrittweise Angleichung der Bau-Mindestlöhne abgelehnt

Der Verhandlungsführer der IG Bau, Carsten Burckhardt, zeigte sich empört: „Das ist unbegreiflich, hier legen die Bauarbeitgeber Axt an ein über Jahrzehnte bewährtes Modell an.“ Die Gewerkschaft habe mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung der Baumindestlöhne gemacht, so unter anderem die Mindestlöhne I und II schrittweise zusammenzuführen. Sie seien aber allesamt von den Arbeitgebern abgelehnt worden. „Unsere Branchenmindestlöhne sichern einen fairen Wettbewerb und die Qualität“, argumentierte Burckhardt. „Wenn der Lohn für Facharbeit nicht durch hohe Branchenmindestlöhne geschützt wird, werden Arbeitskräfte zu Dumpingbedingungen eingesetzt.“

„Nach meinem Eindruck wollen sich HDB und ZDB aus verantwortungsvoller Tarif- und Sozialpolitik verabschieden. Für die Bauwirtschaft insgesamt ist das keine gute Entwicklung.“ Carsten Burckhardt, IG Bau | Foto: IG Bau/Alexander Paul Englert
„Nach meinem Eindruck wollen sich HDB und ZDB aus verantwortungsvoller Tarif- und Sozialpolitik verabschieden. Für die Bauwirtschaft insgesamt ist das keine gute Entwicklung.“ Carsten Burckhardt, IG Bau | Foto: IG Bau/Alexander Paul Englert

Bau-Mindestlohn nötig für Sicherung "fairer Zuwanderung“

Bei dem Streit um den Bau-Mindestlohn geht es zudem um die sogenannte Westbalkan-Regelung. Danach dürfen Bauunternehmen Arbeitskräfte aus dem Westbalkan, also aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien anwerben. Diese Regelung ist allerdings bis Ende 2023 befristet. Die Baubranche hat sich bisher bei der Regierung für eine Entfristung der Westbalkan-Regelung eingesetzt, da solche Arbeitskräfte meist Arbeiten für eine geringere Entlohnung übernehmen als Beschäftigte hierzulande. Eine Abschaffung des Mindestlohns II, so die IG Bau, würde einer solchen Entfristung jegliche Grundlage entziehen. „Wie soll die Bundesregierung einer Entfristung dieser Regelung zustimmen, wenn gleichzeitig dem Dumpingwettbewerb Tür und Tor geöffnet werden“, so Burckhardt. „Damit geraten tariflich abgesicherte Arbeitsplätze in Gefahr.“ Die Abschaffung der Lohnuntergrenze wäre für Bauunternehmer „ein Eigentor“.

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