Bauhauptgewerbe: Mindestlöhne steigen deutlich an
Handschlag zwischen IG-Bau-Vizechef Dietmar Schäfers (l.) und ZDB-Vizepräsident Frank Dupré: Die Tarifverhandlungen über den Baumindestlohn – hier ein Bild vom Verhandlungsbeginn im August – waren nicht einfach. | Foto: IG Bau/Detlef Gottwald

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Es waren schwierige Diskussionen: Vierzehn Stunden dauerten diesmal die Gespräche zwischen den Vertretern vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der IG Bau, erst um Mitternacht fiel die Entscheidung. Es bleibt bei zwei Mindestlöhnen in den westlichen Bundesländern, die Arbeitgeberseite konnte ihren Vorschlag, den Mindestlohn 2 abzuschaffen, nicht durchsetzen. So sollen die Mindestlöhne 1 und 2 in jeweils zwei Schritten folgendermaßen angehoben werden:

  • Mindestlohn 1 (Ost und West): Ab 1. Januar 2018 von 11,30 Euro auf 11,75 Euro; ab 1. März 2019 von 11,75 Euro auf 12,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund vier Prozent.
  • Mindestlohn 2 (West): Ab 1. Januar 2018 von 14,70 Euro auf 14,95 Euro; ab 1. März 2019 von 14,95 Euro auf 15,20 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.
  • Mindestlohn 2 (Berlin): Ab 1. Januar 2018 von 14,55 Euro auf 14,80 Euro; ab 1. März 2019 von 14,80 Euro auf 15,05 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von jährlich rund 1,7 Prozent.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate und endet am 31. Dezember 2019.

Allgemeinverbindlich bis Ende 2017

Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der Mindestlohn 2 für Facharbeiter gilt nur in den westlichen Bundesländern. Für den Tarifvorschlag ist eine Erklärungsfrist bis zum 3. November 2017 vorgesehen, innerhalb der sich die Tarifparteien intern mit ihren zuständigen Gremien über die Annahme beraten können. Zudem wollen die Tarifpartner eine Expertenkommission einsetzen, die Möglichkeiten prüfen soll, wie die Einhaltung des Mindestlohns 2 besser kontrolliert werden kann.

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Nur noch bis Ende dieses Jahres ist der Mindestlohn allgemeinverbindlich, danach muss er erneut vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Ergebnis der Konjunktur geschuldet

Der Kompromiss trage der guten Baukonjunktur Rechnung, kommentierte Andreas Schmieg, HDB-Vizepräsident und Verhandlungsführer der Arbeitgeber. Er stärke die Attraktivität der Baubranche für Nachwuchskräfte und sichere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Bauunternehmen gegenüber europäischen Mitbewerbern.

Die Verhandlungen standen mehrfach vor dem Scheitern, so der stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Dietmar Schäfers. „Mit diesem Ergebnis haben wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des fairen Wettbewerbs und fairer Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigtem am Bau erzielt.“


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