Wieviel Mindestlöhne braucht das Bauhauptgewerbe?
Die Tarifverhandlungen für die Mindestlöhne am Bau sind in der ersten Gesprächsrunde in Wiesbaden ohne Ergebnis geblieben. Die Vorstellungen von Arbeitgebervertretern und Gewerkschaft über die Gestaltung des Mindestlohns gehen weit auseinander. Die Verhandlungen werden am 20. September fortgesetzt.
Das Mischen wird digital
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„Es gibt weiter erhebliche Differenzen, insbesondere über die Struktur, also Anzahl, zukünftiger Bau-Mindestlöhne“, sagte der Verhandlungsführer der Arbeitgeber, Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie nach der ersten Verhandlungsrunde am 15. August. Die Arbeitgeber haben ein Angebot für einen bundeseinheitlichen Bau-Mindestlohn vorgelegt: Danach soll der Mindestlohn von 11,30 Euro pro Stunde auf 11,55 Euro ab 1. Januar 2018 steigen, auf 11,80 Euro ab 1. Januar 2019 und auf 12,05 Euro ab 1. Januar 2020. Das wäre ein jährliches Plus von 25 Cent pro Stunde über drei Jahre Laufzeit.
Arbeitgeber für Beschränkung auf Mindestlohn 1
Den Gewerkschaftsvertretern ist das nicht nur zu wenig, sie halten die Abschaffung des Mindestlohnes 2 für Facharbeiter für den falschen Weg. „Die Arbeitgeber haben Vorstellungen, die nicht einmal im Ansatz verhandlungsfähig sind“, sagte der Stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Dietmar Schäfers. „Sie selbst klagen doch ständig über Fachkräftemangel und eine Dumpingkonkurrenz vor allem aus Süd- und Osteuropa. Trotzdem wollen sie in Kauf nehmen, dass Facharbeiter, die keinen Tariflohn erhalten, noch schlechter bezahlt werden.“ Damit entstünde dieselbe Situation wie im Osten, wo viele Facharbeiter für den gleichen Mindestlohn wie Ungelernte arbeiten, so Schäfers. Das sei „widersprüchlich und überhaupt nicht nachvollziehbar.”
IG Bau will zweiten Mindestlohn auch im Osten
Die IG Bau fordert stattdessen zwei Mindestlöhne in ganz Deutschland. Der höhere Mindestlohn für Fachkräfte habe sich laut Schäfers im Westen bewährt, deshalb müsse er jetzt auch im Osten kommen. Dabei soll der Mindestlohn für Facharbeiter (Lohngruppe 1) 80 Prozent des Tariflohns für Spezialfacharbeiter (Lohngruppe 2) betragen. Der entsprechende Mindestlohn würde dann von derzeit 14,70 Euro auf 15,60 Euro steigen. Gleichzeitig soll der Mindestlohn für Helfer auf 80 Prozent des Facharbeiter-Mindestlohns steigen, so dass der Stundenlohn für Ungelernte 12,50 Euro statt jetzt 11,30 Euro betrüge.
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Ein oder zwei Mindestlöhne?
Seit 2013 gibt es im Bauhauptgewerbe zwei Mindestlöhne, nämlich für die Lohngruppe 1 (11,30) und die Lohngruppe 2 (14,70) – zumindest in den westdeutschen Bundesländern. In den ostdeutschen Bundesländern gibt es nur den Mindestlohn für die Lohngruppe 1. Berlin hat einen Sonderstatus, hier bekommt die Lohngruppe 1 11,30 und die Lohngruppe 2 14,55 Euro pro Stunde.
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