Für kleine Betriebe gibt es etwas Spielraum

Ein Arbeitskampf im Baugewerbe ist abgewendet, der ZDB hat für den Schlichterspruch doch noch die Stimmenmehrheit einwerben können. Das Baugewerbe in Schleswig-Holstein hat sich letztendlich der Mehrheit gefügt. Für kleine Baufirmen mit unter zwanzig Mitarbeitern lässt der neue Tarifabschluss allerdings auch noch zeitlichen Spielraum.

Tarifeinigung am Bau: Für kleine Betriebe gibt es etwas Spielraum
Viele Baubetriebe in Schleswig-Holstein – hier eine Kieler Baustelle von einem der wenigen großen Betriebe - haben weniger als zwanzig Mitarbeiter. Sie können eine Sondervereinbarung zum Tarifabschluss nutzen, sofern sie Verbandsmitglieder sind. | Foto: BB/B_I MEDIEN

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Die Mitglieder aus den regionalen Verbänden konnten sich die Zustimmung zum Schlichterspruch im diesjährigen Tarifkonflikt nur schwer abringen. Viele sehen ihren Betrieb von dem Ergebnis – 5,7 % mehr Lohn plus Einmalzahlungen plus 13. Monatsgehalt – überfordert. In Schleswig-Holstein hatten die Mitglieder des Baugewerbeverbandes daher ihre Zustimmung verweigert und den Schiedsspruch abgelehnt. Aber auch in anderen Landesverbänden seien laut Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein, kontroverse und langwierige Diskussionen geführt worden, mit teils „ziemlich knappen“ Ergebnissen. Schleswig-Holstein habe sich trotz seiner Ablehnung letztlich dem bundesweiten Beschluss gefügt, um einen Arbeitskampf zu vermeiden und die Existenz des Flächentarifvertrages zu sichern, so Schareck. Es sei allerdings ein „Tariffrieden zu hohem Preis“.

Hauptsächlich kleine Betriebe im Bauhauptgewerbe

Viele der Betriebe im Norden könnten die die Forderungen aus dem Schlichterspruch kaum stemmen. Die vielen kleinen Bauunternehmen – drei Viertel der Unternehmen im Bauhauptgewerbe weniger als zehn Beschäftigte – stehen laut Schareck in einem starken Wettbewerb, vor allem auch mit nicht tarifgebundenen Betrieben. Gerade bei laufenden Aufträgen und Angeboten ließen sich die steigenden Kosten nicht direkt an den Bauherrn weitergeben. Und allein die Lohnkosten seien in den letzten Jahren um gut 21% gestiegen. Dazu kämen gestiegene Ausgaben für Sozialabgaben, Materialkosten, Grunderwerbssteuer, Energiepreise und Maschinenkosten.

Im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein wird jetzt geprüft, wie die Tarifbedingungen in Schleswig-Holsteins Betrieben umsetzen lassen. Dabei sind verschiedene Ansätze möglich, die vor allem von der Betriebsgröße abhängen. Für den diesjährigen Tarifabschluss wurde vereinbart, dass verbandsgebundene Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern das Lohnplus auf 4 % ab Mai 2018 und 1,7% ab Januar 2019 verteilen können. Als Ausgleich dafür wird Beschäftigten, die IG Bau-Mitglied sind oder noch werden, ein Betrag in Höhe von 70 Euro für jeden der acht Monate also insgesamt 560 Euro gezahlt. Diese Einmalzahlung ist im März 2019 zu zahlen.

Voraussetzung ist, dass sich die Betriebe bis zu Stichtag 30. Juni 2018 bei ihrem Landesverband melden und über die Sozialkasse einen Nachweis vorlegen, dass sie nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Der Verband stimmt dann die Gesamtliste mit der Gewerkschaft ab. Betriebe mit über 20 Beschäftigten brauchen die Zustimmung der IG Bau.


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