Für kleine Betriebe gibt es etwas Spielraum
Ein Arbeitskampf im Baugewerbe ist abgewendet, der ZDB hat für den Schlichterspruch doch noch die Stimmenmehrheit einwerben können. Das Baugewerbe in Schleswig-Holstein hat sich letztendlich der Mehrheit gefügt. Für kleine Baufirmen mit unter zwanzig Mitarbeitern lässt der neue Tarifabschluss allerdings auch noch zeitlichen Spielraum.
Das Mischen wird digital
Zum Jubiläum präsentiert Collomix die komplett neue Rührwerksreihe XQ mit neuen Antrieben, digitaler Display-Steuerung und hoher Geräuschreduktion.
Hauptsächlich kleine Betriebe im Bauhauptgewerbe
Viele der Betriebe im Norden könnten die die Forderungen aus dem Schlichterspruch kaum stemmen. Die vielen kleinen Bauunternehmen – drei Viertel der Unternehmen im Bauhauptgewerbe weniger als zehn Beschäftigte – stehen laut Schareck in einem starken Wettbewerb, vor allem auch mit nicht tarifgebundenen Betrieben. Gerade bei laufenden Aufträgen und Angeboten ließen sich die steigenden Kosten nicht direkt an den Bauherrn weitergeben. Und allein die Lohnkosten seien in den letzten Jahren um gut 21% gestiegen. Dazu kämen gestiegene Ausgaben für Sozialabgaben, Materialkosten, Grunderwerbssteuer, Energiepreise und Maschinenkosten.
Im Baugewerbeverband Schleswig-Holstein wird jetzt geprüft, wie die Tarifbedingungen in Schleswig-Holsteins Betrieben umsetzen lassen. Dabei sind verschiedene Ansätze möglich, die vor allem von der Betriebsgröße abhängen. Für den diesjährigen Tarifabschluss wurde vereinbart, dass verbandsgebundene Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern das Lohnplus auf 4 % ab Mai 2018 und 1,7% ab Januar 2019 verteilen können. Als Ausgleich dafür wird Beschäftigten, die IG Bau-Mitglied sind oder noch werden, ein Betrag in Höhe von 70 Euro für jeden der acht Monate also insgesamt 560 Euro gezahlt. Diese Einmalzahlung ist im März 2019 zu zahlen.
Voraussetzung ist, dass sich die Betriebe bis zu Stichtag 30. Juni 2018 bei ihrem Landesverband melden und über die Sozialkasse einen Nachweis vorlegen, dass sie nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigen. Der Verband stimmt dann die Gesamtliste mit der Gewerkschaft ab. Betriebe mit über 20 Beschäftigten brauchen die Zustimmung der IG Bau.
Im Bau kennen wir uns aus!
Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.
Gleich abonnieren!
Neueste Beiträge:
Meistgelesene Artikel
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?
Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
Verwandte Bau-Themen:
Top Bau-Themen:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.