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Bauingenieure fordern Ökobilanz-Pflicht für neue Gebäude

Bauingenieure, Architekten, Bau- und Umweltverbände fordern in einem gemeinsamen Appell eine Ökobilanz-Pflicht für Neubauten und größere Sanierungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG). So sollen die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden können. Eine besondere Rolle sollen dabei öffentliche Gebäude spielen.

Bundesingenieurkammer fordert Ökobilanz und Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden
Für Neubauten und größere Sanierungen soll nach dem Willen der Bundesingenieurkammer künftig eine Ökobilanz-Pflicht im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes gelten. | Foto: Adobe Stock/tilialucida

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In einem Forderungspapier appelliert die Bundesingenieurkammer an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies sei von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren. Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es nach Überzeugung der Unterzeichner neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit im Bausektor zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, gezielt Maßnahmen zu identifizieren, die Umweltbelastungen minimieren.

Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz verankern

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

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Schon ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden. So sollen öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion ausüben und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen.

Eine weitere zentrale Forderung des Bündnisses ist die Einrichtung eines strukturierten und umfassenden Stakeholder-Prozesses zur Entwicklung des durch die EPBD geforderten CO2-Reduktions-Fahrplans für den Gebäudesektor. Dieser Prozess soll neben der Erfüllung der Vorgaben der EPBD auch die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) vorantreiben. Dabei sollen zielkonforme und praxistaugliche Randbedingungen formuliert und die Qualifikation der am Bau Beteiligten gefördert und unterstützt werden.


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