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Turbo mit Tücken – BDB sieht Licht und Schatten im Gesetzentwurf

Im neuen Gesetzentwurf zum „Wohnungsbau-Turbo“ von Bundesbauministerin Verena Hubertz erkennt der Bund Deutscher Baumeister (BDB) wichtige Impulse – etwa flexiblere Bebauungspläne oder vereinfachte Verfahren. Doch für mehr bezahlbaren Wohnraum fordert der Verband weitere konkrete Maßnahmen.

Wohnungsbau-Turbo: BDB fordert mehr Tempo für bezahlbaren Wohnraum
Der geplante „Wohnungsbau-Turbo“ soll Verfahren beschleunigen und mehr bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Der BDB mahnt zusätzliche Reformen an. | Foto: pixabay/catkin
Schnell mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist erklärte Priorität der neuen Bundesregierung. Mit dem „Bau-Turbo“ sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, von Bebauungsplänen abzuweichen. Im Vorfeld der geplanten Vorstellung des neuen „Wohnungsbau-Turbos“ durch Bundesbauministerin Verena Hubertz hat der Bund Deutscher Baumeister (BDB) seine Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Der Verband erkennt darin zwar zahlreiche positive Ansätze – etwa flexiblere Bebauungspläne, mehr Transparenz bei Ausnahmen und vereinfachte Verfahren. Dennoch reichen die geplanten Änderungen nicht aus, um den Wohnungsbau entscheidend zu beschleunigen, mahnt der BDB. Ähnlich hat auch der Bauherren-Schutzbund die Hubertz-Vorschläge kritisiert.

Kritik: Fehlende Anreize für bezahlbaren Wohnraum

Zwar adressiere der Entwurf zentrale Fragen der Baulandbereitstellung, so der BDB. Doch ein wirklicher Game-Changer gegen die steigenden Bau- und Wohnkosten sei nicht erkennbar. Um Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen, brauche es zusätzliche steuerliche Anreize sowie eine stärkere finanzielle Unterstützung durch den Bund – insbesondere im Segment des bezahlbaren und sozialen Wohnens.

Bauleitpläne regelmäßig überprüfen

Ein zentrales Anliegen des BDB ist die Befristung und regelmäßige Überprüfung von Bauleitplänen. In vielen Kommunen werde auf Grundlage jahrzehntealter Pläne gebaut, was notwendige Anpassungen verzögere. Der Verband schlägt vor, Bauleitpläne entweder zeitlich zu befristen oder nach festgelegtem Bebauungsgrad zu überprüfen – idealerweise alle zehn Jahre in einem vereinfachten Verfahren.

Beteiligungsverfahren nach Hamburger Vorbild

Ein weiterer Fokus liegt auf beschleunigten Beteiligungsverfahren. Der BDB schlägt moderierte, maximal 14-tägige Beteiligungstermine für relevante Akteure vor, um Planungssicherheit zu schaffen und zugleich das Informationsbedürfnis zu erfüllen. Orientierung biete dabei der sogenannte „Hamburg-Standard“, der frühzeitige Einbindung mit effizienter Umsetzung kombiniert. Dass der "Hamburg-Standard" als bundesweites Vorbild für die Schaffung kostengünstigen Wohnraum dienen könne, hat schon sein Mit-Initiator Prof. Dietmar Walberg von der ARGE Schleswig-Holstein empfohlen.

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Luxussektor kein Förderziel im Wohnungsbau

Deutlich positioniert sich der BDB auch zur geplanten Sonderregelung für den Wohnungsbau: Diese müsse klar auf bezahlbare Mieten ausgerichtet sein, um Fehlanreize zu vermeiden. Der Verband warnt davor, dass Sonderregelungen ohne soziale Zweckbindung ansonsten vor allem dem hochpreisigen Wohnsegment zugutekommen könnten.

„Potsdamer Erklärung“ als Maßstab

Bereits auf seinem Baumeistertag 2025 hatte der BDB mit der „Potsdamer Erklärung“ zentrale Forderungen formuliert. Diese finden sich in der aktuellen Stellungnahme wieder. Der Verband sieht im Gesetzentwurf einen politischen Reformwillen – erwartet jedoch zugleich die konsequente Umsetzung.


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