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Verschärfte Arbeitszeiterfassung ist vorerst vom Tisch

Die erweiterte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt nun doch nicht. Das neue Mindestlohngesetz wurde am Mittwoch ohne den Passus beschlossen. Damit können Minijobber, sowie entsandte und überlassene Arbeitnehmer weiterhin ohne tägliche elektronische Dokumentation der Arbeitszeit beschäftigt werden. Vorerst kann das Baugewerbe aufatmen.

Mindestlohn am Bau: Verschärfte Arbeitszeiterfassung vorerst vom Tisch
Ganz ad acta gelegt ist die verschärfte Arbeitszeit- und Dokumentationspflicht noch nicht. Der Bund überlegt, selbst eine Zeiterfassungs-App zu entwickeln. | Foto: Timo Lutz

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Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministers hatte in der Bauwirtschaft für Aufregung gesorgt. Im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sollte die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten erweitert werden. In dem Entwurf sollten Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten wie von Beschäftigten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz elektronisch und manipulationssicher täglich zu erfassen und zu dokumentieren. Die Bauwirtschaft lehnt die erhöhte Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten ab: Die Regelung sei im Baugewerbe nicht praktikabel und zu teuer, hieß es von verschiedenen Verbänden der Baubranche.

Zu hohe Belastung für Baubetriebe

Nun ist diese Verpflichtung erst einmal vom Tisch: Sie wurde aus dem neuen Mindestlohngesetz, dass am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, gestrichen, und zwar auf Druck der FDP, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Die elektronische Arbeitszeiterfassung sei in der Praxis nicht umzusetzen, sagte der der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober der SZ. So hatten auch die Bauverbände argumentiert: Die strengere Arbeitszeiterfassung würde die Betriebe durch höhere Kosten für die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen und mehr Bürokratie erheblich belasten.

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Bund will eigene Zeiterfassungs-App prüfen

Ganz ad acta gelegt ist die Angelegenheit aber noch nicht. Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium sollen prüfen, wie durch eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden könne, ohne dabei kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig zu belasten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Hierzu ziehen die beiden Ministerien in Erwägung, eine digitale Zeiterfassungsanwendung zu entwickeln, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.


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