Verschärfte Arbeitszeiterfassung ist vorerst vom Tisch
Die erweiterte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung kommt nun doch nicht. Das neue Mindestlohngesetz wurde am Mittwoch ohne den Passus beschlossen. Damit können Minijobber, sowie entsandte und überlassene Arbeitnehmer weiterhin ohne tägliche elektronische Dokumentation der Arbeitszeit beschäftigt werden. Vorerst kann das Baugewerbe aufatmen.
Das Mischen wird digital
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Zu hohe Belastung für Baubetriebe
Nun ist diese Verpflichtung erst einmal vom Tisch: Sie wurde aus dem neuen Mindestlohngesetz, dass am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde, gestrichen, und zwar auf Druck der FDP, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Die elektronische Arbeitszeiterfassung sei in der Praxis nicht umzusetzen, sagte der der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober der SZ. So hatten auch die Bauverbände argumentiert: Die strengere Arbeitszeiterfassung würde die Betriebe durch höhere Kosten für die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen und mehr Bürokratie erheblich belasten.
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Bund will eigene Zeiterfassungs-App prüfen
Ganz ad acta gelegt ist die Angelegenheit aber noch nicht. Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesfinanzministerium sollen prüfen, wie durch eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden könne, ohne dabei kleine und mittelständische Unternehmen übermäßig zu belasten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Hierzu ziehen die beiden Ministerien in Erwägung, eine digitale Zeiterfassungsanwendung zu entwickeln, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann.
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