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Arbeitszeiterfassung: Bauwirtschaft lehnt erhöhte Dokumentationspflicht ab

Im Zuge der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sollen die Anforderungen an die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten erhöht werden. Das lehnt die Bauwirtschaft entschieden ab. Auf die Baubetriebe kämen damit noch mehr Bürokratie und immense Kosten zu, kritisiert die Bundesvereinigung Bauwirtschaft.

Arbeitszeiterfassung: Bauwirtschaft lehnt erhöhte Dokumentationspflicht ab
Künftig muss die Arbeitszeit aller Beschäftigten elektronisch erfasst und dokumentiert werden. Das gilt nicht nur für Minijobber, sondern auch für Beschäftigte nach Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. | Foto: Pixabay

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Im Zuge der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sollen auch Kontrollen verstärkt und die Anforderungen an die Dokumentationspflicht von Arbeitszeiten verschärft werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zum „Zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ vor. Danach muss die Arbeitszeit auch von geringfügig Beschäftigten, Zeitarbeitern und Beschäftigten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) elektronisch und manipulationssicher erfasst werden, und zwar täglich statt wie bisher wöchentlich. Mit diesen Maßnahmen will der Bund Manipulationen bei der Arbeitszeitaufzeichnung erschweren.

Terminals für jede Baustelle „nicht machbar“

Die geplanten Änderungen stoßen bei der Bauwirtschaft auf Ablehnung. Die Regelung sei für mobil eingesetzte Arbeiter auf Baustellen in großen Teilen nicht praktikabel, sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Marcus Nachbauer. Für die Betriebe würden damit die Bürokratiekosten deutlich ansteigen. „Nach heutigem Stand der Technik kämen dafür nur zwei Möglichkeiten in Frage, nämlich fest installierte Terminals zur Zeiterfassung oder vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellende mobile Zeiterfassungsgeräte“, so Nachbauer. Beides sei nicht praktikabel oder für die Arbeitgeber mit einem hohen Kostenaufwand verbunden.

„Die vorhandenen Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation sind vollkommen ausreichend.“ Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft | Foto: BVB
„Die vorhandenen Regelungen zur Arbeitszeitdokumentation sind vollkommen ausreichend.“ Marcus Nachbauer, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft | Foto: BVB

Mobile Arbeitszeiterfassung für alle „zu teuer“

„Unsere Beschäftigten kommen größtenteils direkt von zuhause auf die Baustelle, das heißt alle Baustellen müssten mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden.“ Zumindest für die vielen kleineren Baustellen besonders bei den Ausbaugewerken sei das nicht machbar. Die Beschäftigten mit vom Arbeitgeber finanzierten mobilen Geräten auszustatten, würde die Baubetriebe laut Nachbauer „hunderte Millionen Euro“ kosten.

Seit Jahren erweiterte Dokumentationspflichten

Schon gegen die bürokratische Mehrbelastung durch das Mindestlohngesetz vom 1. Januar 2014 hatte sich die Baubranche gewehrt. Seitdem sind Baubetriebe dazu verpflichtet, auch die Arbeitszeiten ihrer kaufmännischen und technischen Angestellten zu dokumentieren. Arbeitszeiten müssen schon jetzt täglich erfasst werden, allerdings nicht notwendigerweise digital. Um die Dokumentation für eventuelle Kontrollen durch den Zoll zu erstellen, haben Baubetriebe bisher sieben Tage Zeit. Nach dem Referentenentwurf soll die verschärfte Neuregelung zur Erfassung der Arbeitszeit bereits ab Oktober dieses Jahres gelten.

Bauhandwerk über Bußgeldandrohung verärgert

Protest dagegen kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks. „Wer eine solche Forderung aufstellt, kennt die Arbeitsweise am Bau nicht“, sagte ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. „Gerade die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk werden oft an wechselnden Orten durchgeführt, sogenannten Tagesbaustellen, die auch direkt von zu Hause angefahren werden.“ Also müssten alle Mitarbeiter mit mobilen Zeiterfassungsgeräten ausgestattet werden, um den Vorgaben gerecht zu werden. Die Vorgabe der sofortigen Zeiterfassung lasse dem Arbeitgeber zudem keine Möglichkeit der Kontrolle und Korrektur. Auch die Androhung von Bußgeldern hält Bollwerk für „völlig überzogen“.

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