Bauwirtschaft warnt vor Eingriff in Tarifautonomie
Die Mindestlohnkommission hat neue Lohnuntergrenzen empfohlen. Die Bauwirtschaft warnt vor politischen Eingriffen in die Arbeit der Kommission. Höhere Lohnuntergrenzen könnten Tarifverträge verdrängen und die Baukosten weiter steigen lassen, heißt es von verschiedenen Branchenverbänden.

Die Empfehlung der Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, zur künftigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns steht. Nach dem jüngsten Beschluss soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde steigen und am 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, fordert die Politik auf, die Vorschläge der Kommission zu respektieren. „Die Mindestlohnkommission hat ihren Auftrag erfüllt und einen Vorschlag zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre vorgelegt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erwartet, dass die Politik dieses Ergebnis akzeptiert.“ Die geplanten Erhöhungen um 8,4 Prozent und anschließend 5,0 Prozent seien „sehr ambitioniert“ und würden viele Tarifverträge im Bau- und Ausbaugewerbe betreffen. Für die betroffenen Betriebe bedeuteten die Steigerungen eine erhebliche Belastung, die sich auch auf die Baukosten auswirken könnte. Pakleppa: „Deutschland ist stets gut damit gefahren, wenn sich die Politik nicht in die Lohnfindung eingemischt, sondern diese Aufgabe den dafür laut Grundgesetz zuständigen Tarifpartnern überlassen hat.“
BVMB: 15 Euro Mindestlohn setzt Tarifverträge unter Druck
Auch die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) spricht sich gegen politische Eingriffe in die Arbeit der Mindestlohnkommission aus. Hauptgeschäftsführer Michael Gilka warnte vor einer möglichen Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, wie sie zuletzt von SPD-Generalsekretär Matthias Miersch wieder ins Gespräch gebracht wurde. Eine politisch festgelegte Lohnuntergrenze könne die Tarifautonomie untergraben, so Gilka: „Ein solcher Eingriff stellt einen Frontalangriff auf die Tarifautonomie dar.“
Die Bauwirtschaft sieht sich ohnehin schon mit steigenden Löhnen konfrontiert. Erst im Frühsommer 2024 wurden neue Tarifabschlüsse für die Branche vereinbart, die zu höheren Entgelten führten. „Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 oder 16 Euro würde viele branchenspezifisch ausgehandelte Tarifverträge unter Druck setzen und den sozialen Dialog schwächen“, so die BVMB. Die BVMB-Mitgliedsunternehmen würden sowieso überwiegend tariflich oder übertariflich entlohnen: „Die Bauwirtschaft kann sich angesichts des Fachkräftemangels keine Dumpinglöhne leisten“, so Gilka. Die Branche stehe für faire Entlohnung – auch ohne gesetzliche Vorgaben.
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Kritik an Tariftreue-Regelung
Kritik äußerte Gilka auch an den Überlegungen zur Einführung einer Tariftreue-Regelung bei öffentlichen Aufträgen ab 50.000 Euro. Statt die Tarifautonomie zu stärken, drohten laut BVMB neue bürokratische Hürden. „Während die Politik Bürokratieabbau verspricht, plant sie neue Prüfstellen und Kontrollmechanismen – und das in einer Verwaltung, die schon jetzt mit Planungs- und Genehmigungsprozessen überfordert ist.“
Kein Branchen-Mindestlohn am Bau
Im Bauhauptgewerbe gibt es keinen Branchenmindestlohn mehr. Er wurde von den Arbeitgebern im April 2022 im Schlichtungsverfahren gekippt. Zuvor galt im Baugewerbe ein Mindestlohn 1 in Höhe von 12,85 Euro und ein Mindestlohn 2 in Höhe von 15,70 Euro. In einigen Gewerken, die eigene Tarife mit der IG BAU aushandeln sieht das anders aus: So gibt es etwa für Dachdecker einen tariflich geregelten Mindestlohn. Der Branchenmindestlohn für Maler ist gerade auf 15,55 Euro angehoben worden.
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