Rechtsgutachten: Ausbauasphalt kann Nebenprodukt sein
Asphalt, der beim Straßenbau ausgebaut wird, muss nicht zwingend als Abfall eingestuft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er als sogenanntes Nebenprodukt gelten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Verband der Bau- und Rohstoffindustrie (vero) in Auftrag gegeben haben.


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Die neue Einschätzung könnte die Wiederverwendung von Ausbauasphalt erleichtern. "Diese Erkenntnis hat eine wesentliche Bedeutung", erklärt Jürgen Faupel, stellvertretender Präsident der BVMB. Bisher wurde Ausbauasphalt häufig als Abfall betrachtet, was eine Wiederverwertung erschwerte. "Das macht es den Straßenbauern natürlich deutlich schwerer, das Material ökologisch sinnvoll im frischen Asphalt wiederzuverwenden", so BVMB-Geschäftsführer Daniel Jonas. Voraussetzung für eine Wiederverwertung ist eine vorherige Qualitätsprüfung und eine korrekte Behandlung nach dem Ausbau.
Ausbauasphalt ähnlich wie Bodenaushub einstufen
Hintergrund für die Untersuchung war die Frage, ob Ausbauasphalt grundsätzlich als Abfall eingestuft werden muss. Straßenbaufirmen und Mischanlagenbetreiber hatten bemängelt, dass gesetzliche Vorgaben die Wiederverwertung erschweren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 zum Bodenaushub gab den Verbänden Anlass, die rechtliche Einstufung von Ausbauasphalt zu hinterfragen. Der EuGH hatte entschieden, dass ausgehobener Boden unter bestimmten Umständen als Nebenprodukt gelten kann. Eine vergleichbare Situation sahen die BVMB und vero auch für Ausbauasphalt.
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Gutachten: Zwischenlagerung von Ausbauasphalt kein Problem
Das Rechtsgutachten bestätigt nun: Asphalt der Verwertungsklasse A kann als Nebenprodukt eingestuft werden, sofern vor dem Ausbau eine Qualitätsbestimmung erfolgt und eine Dokumentation der Weiterverwendung angelegt wird. Eine Zwischenlagerung steht der Einstufung als Nebenprodukt nicht entgegen. Hingegen bleibt Asphalt der Verwertungsklassen B und C in der Regel Abfall, der nur eingeschränkt weiterverwendet werden kann.
Beitrag zur Kreislaufwirtschaft
Ausbauasphalt: Gutachten soll Akzeptanz steigern
Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt ist bereits seit Jahren im Regelwerk für Asphalt verankert, betont die BVMB. Das Gutachten solle dazu beitragen, mehr Klarheit in die Diskussion zu bringen und die Akzeptanz für die Wiederverwendung zu erhöhen.
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