Möglichkeiten zur Preisanpassung bei Einheitspreisverträgen

Angesichts explodierender Preise für Baumaterialien und immer weiter steigender Kosten für Dieselkraftstoff haben Bauunternehmen zunehmend Probleme bei laufenden Verträgen. Mit Preisgleitklauseln ließe sich das Risiko auf mehrere Schultern verlagern. Hilfestellung zu diesem hochaktuellen Thema bietet ein Hybridseminar für Auftragnehmer und Auftraggeber.

Hybrid-Seminar:  Möglichkeiten zur Preisanpassung bei Einheitspreisverträgen
Am Seminar zum hochaktuellen Thema "Preisanpassung bei Einheitspreisverträgen" kann man auch online teilnehmen. | Foto: Pixabay

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Mit Beutlhauser alle Verbrauchsartikel griffbereit haben

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In der Regel werden Verträge mit Festpreisen vereinbart, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht angepasst werden können. Selbst bei gravierenden Materialpreisschwankungen ist eine Anpassung der Vertragspreise nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Möglichkeiten zur Preisanpassung es gibt und unter welchen Voraussetzungen sie anwendbar sind, soll im ganztägigen Hybridseminar „Möglichkeiten der Preisanpassung bei Einheitspreisverträgen“ am Dienstag, den 29. März 2022 erörtert werden. Die Teilnahme kann entweder online oder in Präsenz in Mannheim gebucht werden. Veranstalter ist die id Verlags GmbH.

Das Seminar ist aufgeteilt in die Themenblöcke „Preisgleitklauseln der öffentlichen Hand“, „Verschiebung der Vergabe sowie der ursprünglich vorgesehenen Bauzeit“ und „weitere Möglichkeit der Preisanpassung“. Es richtet sich an Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger und Baujuristen. Anmeldung unter www.id-seminare.de oder gleich direkt hier.

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