Lieferengpässe am Bau: Preisgleitklauseln helfen bei Verzögerungen
Baumaterialien werden immer knapper, die Preise für Baustoffe klettern immer höher, Bauprojekte verzögern sich: Die mittelständische Bauwirtschaft appelliert jetzt an die Auftraggeber, in ihren Bauverträgen Stoffpreisgleitklauseln aufzunehmen, um die Risiken unkalkulierbarer Kosten abzufangen.
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Auftragnehmer: Lieferprobleme frühzeitig ansprechen
Die Lieferprobleme der Hersteller wirken sich auch auf die Baustellen hierzulande aus: Verzögerungen für Bauprojekte sind die Folge. „Für laufende Projekte befürchten wir, dass sich Ausführungen eventuell ins nächste Jahr verlagern könnten“, so Gilka. Wer jetzt einen Bauauftrag annehme, müsse die aktuellen Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten bei seinem Angebot verstärkt beobachten, vor allem bei länger laufenden Projekten. Mit Nachunternehmern und Lieferanten sollten Bauunternehmen möglichst frühzeitig Risiken ansprechen und gemeinsam Lösungen suchen, so die Empfehlung der BVMB. Wichtig ist auch die offene Kommunikation mit dem Auftraggeber vor einer Angebotsabgabe, so Gilka. Nur so ließen sich Auseinandersetzungen und Verzögerungen bei der Ausführung vermeiden.
Auftraggeber: Risiken fair verteilen
Auftraggeber ihrerseits sollten drohende Verzögerungen bei ihren Haushalts- und Budgetplanungen berücksichtigen, rät Gilka. Eine Möglichkeit böten hier Stoffgleitpreisklauseln: „Gerade wenn Bauzeiten über zehn Monate hinausgehen, können insbesondere die Risiken von volatilen Preisen zwischen den Vertragsparteien fair verteilt werden“, so der BVMB-Hautgeschäftsführer. Viele Auftraggeber seien allerdings zurückhaltend, solche Gleitklauseln in Ausschreibungen und Verträge aufzunehmen, weil sie erhöhten Aufwand bei der Anwendung der Klausel und der Abrechnung der Leistungen befürchten.
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Eine Stoffpreisgleitklausel sei aber „keine Einbahnstraße“, so Gilka, sondern können für beide von Vertragsparteien von Vorteil sein: „Sie verhilft nicht nur der Baufirma zu mehr Geld, wenn die Materialpreise steigen, sondern entlastet auch den Auftraggeber, wenn die tatsächlichen Materialpreise hinter dem vereinbarten Vertragsniveau zurückbleiben.“ Gilka appellierte an die Auftraggeber, sich offener für Stoffpreisgleitklauseln in Bauverträgen zu zeigen. Es sei langfristig klüger, Risiken über Gleitklauseln aufzuteilen, als Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen und so Projekte zu gefährden.
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