Lieferengpässe am Bau: Preisgleitklauseln helfen bei Verzögerungen
Baumaterialien werden immer knapper, die Preise für Baustoffe klettern immer höher, Bauprojekte verzögern sich: Die mittelständische Bauwirtschaft appelliert jetzt an die Auftraggeber, in ihren Bauverträgen Stoffpreisgleitklauseln aufzunehmen, um die Risiken unkalkulierbarer Kosten abzufangen.
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Auftragnehmer: Lieferprobleme frühzeitig ansprechen
Auftraggeber: Risiken fair verteilen
Auftraggeber ihrerseits sollten drohende Verzögerungen bei ihren Haushalts- und Budgetplanungen berücksichtigen, rät Gilka. Eine Möglichkeit böten hier Stoffgleitpreisklauseln: „Gerade wenn Bauzeiten über zehn Monate hinausgehen, können insbesondere die Risiken von volatilen Preisen zwischen den Vertragsparteien fair verteilt werden“, so der BVMB-Hautgeschäftsführer. Viele Auftraggeber seien allerdings zurückhaltend, solche Gleitklauseln in Ausschreibungen und Verträge aufzunehmen, weil sie erhöhten Aufwand bei der Anwendung der Klausel und der Abrechnung der Leistungen befürchten.
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Eine Stoffpreisgleitklausel sei aber „keine Einbahnstraße“, so Gilka, sondern können für beide von Vertragsparteien von Vorteil sein: „Sie verhilft nicht nur der Baufirma zu mehr Geld, wenn die Materialpreise steigen, sondern entlastet auch den Auftraggeber, wenn die tatsächlichen Materialpreise hinter dem vereinbarten Vertragsniveau zurückbleiben.“ Gilka appellierte an die Auftraggeber, sich offener für Stoffpreisgleitklauseln in Bauverträgen zu zeigen. Es sei langfristig klüger, Risiken über Gleitklauseln aufzuteilen, als Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen und so Projekte zu gefährden.
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