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Lieferengpässe am Bau: Preisgleitklauseln helfen bei Verzögerungen

Baumaterialien werden immer knapper, die Preise für Baustoffe klettern immer höher, Bauprojekte verzögern sich: Die mittelständische Bauwirtschaft appelliert jetzt an die Auftraggeber, in ihren Bauverträgen Stoffpreisgleitklauseln aufzunehmen, um die Risiken unkalkulierbarer Kosten abzufangen.


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Seit Monaten klettern die Preise für Stahl, für Kunststoffe, für Holz und andere Baustoffe. Zudem werden Baumaterialien auch immer knapper. Vor allem Stahl, aber auch PE-Materialien sind zurzeit nur sehr eingeschränkt verfügbar“, sagt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). Lieferengpässe gebe es ebenso bei Holz: „Die Lieferzeiten betragen oftmals mehrere Monate. Zudem steigen die Preise stark an“, so Gilka. Knapp auf dem Markt seien auch Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (XPS). Hier seien oft nur noch aus dem Ausland Lieferungen zu bekommen und die auch nur in einem äußerst eingeschränkten Umfang. „Das treibt dann natürlich auch den Preis gewaltig in die Höhe“, so Gilka.
Bauwirtschaft: Lieferengpässe am Bau: Preisgleitklauseln helfen bei Verzögerungen
Lieferschwierigkeiten bei Baumaterialien wie zum Beispiel Styrodur führen mittlerweile auch zu Verzögerungen auf Baustellen. | Foto: Isover

Auftragnehmer: Lieferprobleme frühzeitig ansprechen

Die Lieferprobleme der Hersteller wirken sich auch auf die Baustellen hierzulande aus: Verzögerungen für Bauprojekte sind die Folge. „Für laufende Projekte befürchten wir, dass sich Ausführungen eventuell ins nächste Jahr verlagern könnten“, so Gilka. Wer jetzt einen Bauauftrag annehme, müsse die aktuellen Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten bei seinem Angebot verstärkt beobachten, vor allem bei länger laufenden Projekten. Mit Nachunternehmern und Lieferanten sollten Bauunternehmen möglichst frühzeitig Risiken ansprechen und gemeinsam Lösungen suchen, so die Empfehlung der BVMB. Wichtig ist auch die offene Kommunikation mit dem Auftraggeber vor einer Angebotsabgabe, so Gilka. Nur so ließen sich Auseinandersetzungen und Verzögerungen bei der Ausführung vermeiden.

Appelliert an die Auftraggeber, durch Stoffpreisgleitklauseln auch auf der Vergütungsseite faire Partner der Bauwirtschaft zu sein: BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka | Foto: BVMB
Appelliert an die Auftraggeber, durch Stoffpreisgleitklauseln auch auf der Vergütungsseite faire Partner der Bauwirtschaft zu sein: BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka | Foto: BVMB

Auftraggeber: Risiken fair verteilen

Auftraggeber ihrerseits sollten drohende Verzögerungen bei ihren Haushalts- und Budgetplanungen berücksichtigen, rät Gilka. Eine Möglichkeit böten hier Stoffgleitpreisklauseln: „Gerade wenn Bauzeiten über zehn Monate hinausgehen, können insbesondere die Risiken von volatilen Preisen zwischen den Vertragsparteien fair verteilt werden“, so der BVMB-Hautgeschäftsführer. Viele Auftraggeber seien allerdings zurückhaltend, solche Gleitklauseln in Ausschreibungen und Verträge aufzunehmen, weil sie erhöhten Aufwand bei der Anwendung der Klausel und der Abrechnung der Leistungen befürchten.

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Eine Stoffpreisgleitklausel sei aber „keine Einbahnstraße“, so Gilka, sondern können für beide von Vertragsparteien von Vorteil sein: „Sie verhilft nicht nur der Baufirma zu mehr Geld, wenn die Materialpreise steigen, sondern entlastet auch den Auftraggeber, wenn die tatsächlichen Materialpreise hinter dem vereinbarten Vertragsniveau zurückbleiben.“ Gilka appellierte an die Auftraggeber, sich offener für Stoffpreisgleitklauseln in Bauverträgen zu zeigen. Es sei langfristig klüger, Risiken über Gleitklauseln aufzuteilen, als Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen und so Projekte zu gefährden.

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