EU stellt Weichen für nachhaltige Wasserwirtschaft
Am 29. Januar 2024 wurde in den Trilogverhandlungen der EU eine Einigung zur Überarbeitung der über 30 Jahre alten Richtlinie erzielt. Wenn EU-Parlament und Ministerrat die Einigung in den nächsten Wochen bestätigen, tritt die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie in Kraft. Experten rechnen damit, dass dies zeitnah erfolgen wird.
DWA und AöW begrüßen Novellierung
„Die Novellierung der Kommunalabwasserrichtlinie ist ein wichtiger Schritt für einen nachhaltigen Gewässerschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Die Ziele und Vorgaben sind zum Teil äußerst ambitioniert, insbesondere im Bereich Nährstoffe und der geforderten Energieneutralität des Sektors“, betont Dr. Lisa Broß, Sprecherin der Bundesgeschäftsführung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA). „Absolut zu begrüßen ist die jetzt feststehende Verankerung der erweiterten Herstellerverantwortung. Das bereits 1987 in die Umweltpolitik der EU eingeführte Verursacherprinzip findet damit endlich auch in der Wasserwirtschaft Anwendung“, so Broß weiter.
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Olaf Schröder, Vizepräsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) ergänzt: „Der Gesetzgeber und die Politik in Deutschland – Bund und Länder – sind nun gefordert, erste Überlegungen für eine praktikable und zumutbare Umsetzung der Vorgaben anzustellen. Hierzu ist ein enger Dialog mit der gesamten Branche notwendig. Es darf dabei nicht nur um eine 1:1-Umsetzung gehen, sondern es ist entscheidend, wie die Rahmenbedingungen für die öffentliche Abwasserwirtschaft insgesamt gestärkt werden können, um die Aufgaben aus der Richtlinie gemeinwohlorientiert zu erfüllen. Dabei dürfen die öffentlichen Unternehmen in der Abwasserwirtschaft nicht – im wahrsten Sinne des Wortes – mit den Anforderungen im Regen stehen gelassen werden. Es wird beispielsweise darum gehen, wie kleinere Betriebe die Umsetzung bewältigen können, wie die Herstellerverantwortung praktikabel, rechtssicher und planbar umgesetzt werden kann und wie unnötige Belastungen durch zusätzliche Anforderungen und Bürokratie vermieden werden können. Und das alles gemeinwohlorientiert und nachhaltig in öffentlicher Hand.“
Quelle: DWA
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