Gebäudesanierungs-Gesetz muss bis 2026 kommen
Die EU-Gebäuderichtlinie ist beschlossen. Danach muss in den nächsten Jahren der Anteil emissionsfreier Gebäude im Bestand erheblich steigen - bei einer aktuell viel zu geringen Sanierungsquote. Die Bauwirtschaft sieht neue Mehrkosten auf Immobilienbesitzer zukommen und fordert von der Bundesregierung „Augenmaß“ bei der Umsetzung in nationales Recht.
Das Mischen wird digital
Zum Jubiläum präsentiert Collomix die komplett neue Rührwerksreihe XQ mit neuen Antrieben, digitaler Display-Steuerung und hoher Geräuschreduktion.
Der Rat der Europäischen Union hat die Neufassung der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ am 12. April 2024 förmlich angenommen. In Kraft tritt sie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, das wird voraussichtlich im Juni sein. Im Anschluss müssen die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren, das heißt bis Mitte 2026 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Klappt das, bleiben für die 16 Prozent Energie-Einsparung an Nicht-Wohngebäuden noch vier Jahre Zeit.
EU-Gebäuderichtlinie: Zu wenig Gebäude werden aktuell saniert
Ob die Sanierungsquote bei Gebäuden sich in der kurzen Zeit erhöhen lässt, wird in der Branche stark bezweifelt. Aktuell befindet sie sich jedenfalls im Sinkflug: Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand lag im Jahr 2023 bei 0,7 Prozent, für das erste Halbjahr 2024 wird ein weiteres leichtes Absinken prognostiziert. Das hat eine Marktdatenstudie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) ergeben. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 werde eine moderat ansteigende Sanierungstätigkeit bei Bestandsgebäuden erwartet. Damit werde die allgemein angenommene Sanierungsquote von rund 1 Prozent derzeit nicht erreicht, so der BuVEG. Um die Klimaziele im Jahr 2030 für den Gebäudesektor zu realisieren, wäre aber sogar eine Sanierungsquote von rund 2 Prozent notwendig.
EU-Gebäuderichtlinie: Bauverband warnt vor zu viel Ehrgeiz
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) sieht der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht mit „gewisser Sorge“ entgegen, sagt Hauptgeschäftsführer Michael Gilka und warnt vor allzu ehrgeizigen Zielen. Die Gebäuderichtlinie dürfe nicht zu einer Sanierungspflicht für Bestandsbauten durch die Hintertür werden. Mit dem Heizungsgesetz habe man schon einmal „ein Musterbeispiel der Bundesregierung erlebt, wie man es nicht macht“, so Gilka. Er hoffe auf „angemessene und praktikable“ Regelungen, die nicht dazu führen dürften, „dass die Menschen in Deutschland die Kosten für ein Eigenheim nicht mehr stemmen können.“
Im Bau kennen wir uns aus!
Für Sie bauen wir unseren Newsletter mit den relevantesten Neuigkeiten aus der Branche.
Gleich abonnieren!
Werde die EU-Gebäuderichtlinie in Form von noch einmal steigenden Mindeststandards in nationales Recht umgesetzt, sei es zumindest nötig, den Bauherrn und Eigentümern ausreichend finanzielle Zuschüsse zur Verfügung zu stellen, forderte Gilka. „Wir brauchen endlich Augenmaß der Bundesregierung bei den Energiestandards und zugleich Verlässlichkeit bei den Förderprogrammen. Bei beiden herrscht seit Jahren Fehlanzeige.“ Die Verfügbarkeit von Fördermitteln sei „vielfach vom Zufall abhängig“, unübersichtlich und intransparent.
EU-Gebäuderichtlinie: Probleme bei der Förderung verhindert Sanierungen
Bei den Förderprogrammen müsse der Bund mehr Professionalität und Tempo walten lassen, so Gilka. Der Bundesrechnungshof habe bereits moniert, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle personell unterbesetzt sei. Das habe zur Folge, dass Fördermittel oft erst mit erheblicher Verspätung ausbezahlt würden, weil die Behörde nicht mit der Prüfung der Verwendungsnachweise hinterherkomme. Dass es nicht nur an der finanziellen Ausstattung der Fördertöpfe, sondern auch noch an der Umsetzung mangele, nannte Gilka einen „schlechten Scherz“: „So wird das ganz sicher nichts mit der politisch gewünschten Sanierungswelle. Im Gegenteil: Das verschreckt noch den Letzten, der eigentlich bauen wollte.“
Neueste Beiträge:
Meistgelesene Artikel
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?
Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
Verwandte Bau-Themen:
Top Bau-Themen:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Lesen Sie Nachrichten zu Bauwirtschaft und Baupolitik aus erster Hand. Plus: Hoch-, Tief- und Straßenbau.