Gebäudesanierungs-Gesetz muss bis 2026 kommen

Die EU-Gebäuderichtlinie ist beschlossen. Danach muss in den nächsten Jahren der Anteil emissionsfreier Gebäude im Bestand erheblich steigen - bei einer aktuell viel zu geringen Sanierungsquote. Die Bauwirtschaft sieht neue Mehrkosten auf Immobilienbesitzer zukommen und fordert von der Bundesregierung „Augenmaß“ bei der Umsetzung in nationales Recht.

EU-Gebäuderichtlinie: Bauwirtschaft fordert Augenmaß bei der Umsetzung
Die EU-Gebäuderichtlinie ist beschlossen. Dem Bund bleibt nur wenig Zeit, die Klimaziele im Gebäudebestand zu erreichen. | Foto: Matthias Mang /JOMA

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Die EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) ist beschlossene Sache, die Vorgaben liegen jetzt fest. Danach müssen die EU-Mitgliedsstaaten den Primärenergieverbrauch bei Wohngebäuden bis zum Jahr 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent senken. Dafür sollen die Häuser energetisch saniert werden. Dazu kommt eine Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 2030. Das Aus für Öl- und Gasheizungen steht fest: Bis zum Jahr 2040 sollen in Gebäuden gar keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden. Auch für Nichtwohngebäude gibt es Vorgaben: 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude müssen bis 2030 renoviert werden, bis zum Jahr 2033 sollen 26 Prozent energetisch saniert sein. Ursprünglich waren solche Mindestanforderungen auch für Wohngebäude im Gespräch.

Der Rat der Europäischen Union hat die Neufassung der „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ am 12. April 2024 förmlich angenommen. In Kraft tritt sie mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, das wird voraussichtlich im Juni sein. Im Anschluss müssen die Vorgaben innerhalb von zwei Jahren, das heißt bis Mitte 2026 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Klappt das, bleiben für die 16 Prozent Energie-Einsparung an Nicht-Wohngebäuden noch vier Jahre Zeit.

EU-Gebäuderichtlinie: Zu wenig Gebäude werden aktuell saniert

Ob die Sanierungsquote bei Gebäuden sich in der kurzen Zeit erhöhen lässt, wird in der Branche stark bezweifelt. Aktuell befindet sie sich jedenfalls im Sinkflug: Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand lag im Jahr 2023 bei 0,7 Prozent, für das erste Halbjahr 2024 wird ein weiteres leichtes Absinken prognostiziert. Das hat eine Marktdatenstudie der B+L Marktdaten Bonn im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) ergeben. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 werde eine moderat ansteigende Sanierungstätigkeit bei Bestandsgebäuden erwartet. Damit werde die allgemein angenommene Sanierungsquote von rund 1 Prozent derzeit nicht erreicht, so der BuVEG. Um die Klimaziele im Jahr 2030 für den Gebäudesektor zu realisieren, wäre aber sogar eine Sanierungsquote von rund 2 Prozent notwendig.

EU-Gebäuderichtlinie: Bauverband warnt vor zu viel Ehrgeiz

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) sieht der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht mit „gewisser Sorge“ entgegen, sagt Hauptgeschäftsführer Michael Gilka und warnt vor allzu ehrgeizigen Zielen. Die Gebäuderichtlinie dürfe nicht zu einer Sanierungspflicht für Bestandsbauten durch die Hintertür werden. Mit dem Heizungsgesetz habe man schon einmal „ein Musterbeispiel der Bundesregierung erlebt, wie man es nicht macht“, so Gilka. Er hoffe auf „angemessene und praktikable“ Regelungen, die nicht dazu führen dürften, „dass die Menschen in Deutschland die Kosten für ein Eigenheim nicht mehr stemmen können.“

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Werde die EU-Gebäuderichtlinie in Form von noch einmal steigenden Mindeststandards in nationales Recht umgesetzt, sei es zumindest nötig, den Bauherrn und Eigentümern ausreichend finanzielle Zuschüsse zur Verfügung zu stellen, forderte Gilka. „Wir brauchen endlich Augenmaß der Bundesregierung bei den Energiestandards und zugleich Verlässlichkeit bei den Förderprogrammen. Bei beiden herrscht seit Jahren Fehlanzeige.“ Die Verfügbarkeit von Fördermitteln sei „vielfach vom Zufall abhängig“, unübersichtlich und intransparent.

EU-Gebäuderichtlinie: Probleme bei der Förderung verhindert Sanierungen

Bei den Förderprogrammen müsse der Bund mehr Professionalität und Tempo walten lassen, so Gilka. Der Bundesrechnungshof habe bereits moniert, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle personell unterbesetzt sei. Das habe zur Folge, dass Fördermittel oft erst mit erheblicher Verspätung ausbezahlt würden, weil die Behörde nicht mit der Prüfung der Verwendungsnachweise hinterherkomme. Dass es nicht nur an der finanziellen Ausstattung der Fördertöpfe, sondern auch noch an der Umsetzung mangele, nannte Gilka einen „schlechten Scherz“: „So wird das ganz sicher nichts mit der politisch gewünschten Sanierungswelle. Im Gegenteil: Das verschreckt noch den Letzten, der eigentlich bauen wollte.“


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