Merkblatt zur Hydraulik bei Sonderbauwerken neu erschienen
Die DWA hat das Merkblatt DWA-M 109 „Hydraulische Aspekte bei Sonderbauwerken in Entwässerungssystemen“ veröffentlicht.
Das neue Merkblatt thematisiert die hydraulische Berechnung von Bauwerken der Siedlungsentwässerung in Ergänzung zu den Arbeitsblättern DWA-A 110, DWA-A 111 und DWA-A 112. Der Anwendungsbereich umfasst Sonderbauwerke der Entwässerungstechnik im traditionellen Misch- und Trennsystem.
Die ergänzenden Hinweise im Merkblatt DWA-M 109 bieten vor allem eine Hilfestellung bei der hydraulischen Bewertung und Anpassung bestehender Anlagen. Dabei hängt die Wirkung der Bauwerke eines Entwässerungssystems von zahlreichen Einflüssen ab. Unterschiedliche Einflussgrößen (Entwicklungen im Einzugsgebiet, geänderte Bemessungsregen, Umbauten, veränderte gesetzliche Anforderungen, Ansprüche der Bevölkerung etc.) können zu Änderungen der Bemessungsdaten und damit auch der ursprünglichen hydraulischen Bedingungen im Bauwerk führen. Diese Veränderungen erfordern oft eine erneute detaillierte hydraulische Betrachtung, beispielsweise bei Auslaufen der Einleitungserlaubnis. Daraus können aufwendige Um- oder Neubauten resultieren. In dieser Situation gibt das Merkblatt DWA-M 109 eine Hilfestellung, indem die hydraulischen Zusammenhänge eingehender erläutert werden, als es in den Arbeitsblättern DWA-A 110 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen“, DWA-A 111 „Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen“ und DWA-A 112 „Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Sonderbauwerken in Abwasserleitungen und -kanälen“ möglich ist. Es werden Kriterien und Möglichkeiten aufgezeigt, die Hinweise für die Bewertung hydraulischer Bedingungen liefern.
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Anders als geplante Bauwerke können bestehende Anlagen in bestimmten Fällen auch durch Kontrollen und Messungen beurteilt werden. Dabei erfordern unveränderbare standortspezifische Besonderheiten gegebenenfalls dort einen Kompromiss, wo Bemessungsvorgaben nicht vollumfänglich eingehalten werden können.
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Quelle: DWA
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