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Klimaanpassung im Grundgesetz verankern?

Die Klimakrise hat weitreichende Folgen für Umwelt, Natur, Wirtschaft und Gesundheit – doch im Bundestagswahlkampf spielt das bisher keine nennenswerte Rolle. In einem Positionspapier macht sich jetzt die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ dafür stark, die Klimaanpassung im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe zu verankern.

Klimawandel: Ruf nach Grundgesetzänderung
Die Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“ möchte Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. | Foto: AdobeStock
Durch den Klimawandel nehmen Starkregen, Hochwasser, Trockenheit und Hitze zu. In Städten und Gemeinden sei der Wasserhaushalt besonders durch versiegelte Flächen und schnellen Oberflächenabfluss wesentlich verändert, stellt besagte Allianz fest. Dem Bündnis gehören Verbände und Institutionen verschiedener Fachdisziplinen wie die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) sowie der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen (bdla) an. Die Mitglieder dieser Allianz fordern nun in ihrem Positionspapier, die Klimaanpassung nach Artikel 91a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dies soll die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen rechtlich absichern und für die finanzielle Ausstattung sorgen.

Klimaanpassung: Worauf die Verankerung im Grundgesetz abzielt

Die Allianz möchte eine verbindliche Beteiligung des Bundes erreichen. Aus einer Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz sollen sich ein geeigneter rechtlicher Rahmen, zentrale Koordinationsstrukturen und die Finanzierung entsprechender Maßnahmen ergeben. Auch die Länder wären mit im Boot. Ihre Aufgaben: Sicherstellung der Finanzierung, Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund. Davon verspricht sich das Bündnis eine Stärkung der Länder und Kommunen – inklusive langfristiger Finanzierungssicherheit und Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen. Auch ein Abbau von Ungleichheiten gehört zu den Zielen wie die gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Reduzierung regionaler und sozialer Disparitäten.

Bundestagswahlkampf: Klimaanpassung weitgehend unbeachtet

„Der Bund ist aufgerufen, Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz als zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben“, sagt bdla-Präsident Professor Stephan Lenzen. Trotz der weiterhin bestehenden Dringlichkeit dieses Themas bleibt nach seinem Eindruck die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung im aktuellen Bundestagswahlkampf weitgehend unbeachtet. Ein Versäumnis, das den zukünftigen Herausforderungen nicht gerecht werde. Nach bdla-Angaben werden die Folgekosten des Klimawandels in Deutschland bis 2050 auf rund 900 Milliarden Euro geschätzt.

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Quelle: bdla

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