Verkehrsministerium droht Klagewelle durch GaLaBau
Von einem „Maut-GAU“ ist in der Grünen Branche die Rede. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) sieht eine Klagewelle auf das Bundesverkehrsministerium zurollen. Denn ab 1. Juli 2024 gibt es eine Mautpflicht für Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, doch eine Handwerkerausnahme für GaLaBau-Betriebe ist weiterhin nicht in Sicht.
Lkw-Maut: Rund 20.000 GaLaBau-Betriebe betroffen
Mit einem Beispiel will der BGL das Problem veranschaulichen: Transportiert ein Dachdecker mit einem Fünf-Tonner Materialien zur Dachbegrünung von seinem Betriebshof zum Kunden, dann ist das mautfrei. Transportiert ein Garten- und Landschaftsbau-Unternehmer aber mit dem gleichen Fahrzeug dasselbe Material von seinem Betriebshof zum Kunden, dann zahlt er Maut. Nach Auffassung des BGL klingt das nicht nur irrational, sondern verstößt zudem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Rund 20.000 Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus wären davon betroffen. „Da ist eine Klagewelle durch die betroffenen Garten- und Landschaftsbaubetriebe gegen die nicht rechtskonforme Umsetzung eines Bundesgesetzes vorprogrammiert“, ist Thomas Banzhaf überzeugt, „den wichtigen Akteuren im Bundestag und in der Bundesregierung ist das Problem bekannt.“ Für den BGL sei es unfassbar, dass sich das Bundesverkehrsministerium trotz vergleichbarer Tätigkeiten weigere, den GaLaBau von der Maut auszunehmen, wie es für das Handwerk gelte.
Fehlende Handwerkerausnahme: Verstoß gegen das Grundgesetz?
Wie der Bundesverband mitteilt, stärke ein vom BGL beauftragtes Rechtsgutachten dem GaLaBau eindeutig den Rücken. Es stelle einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes fest und belege zudem: Das Bundesverkehrsministerium setzt die Regelungen des Gesetzes mit dem jetzigen Vorgehen nicht korrekt um. Der Gutachter des BGL ist ein Professor für Öffentliches Recht, der auch Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverkehrsministeriums ist.
Juristische Begleitung der Mitgliedsbetriebe
Die GaLaBau-Verbände selbst sind nicht klagebefugt, weil gegen sie weder Maut-Bescheide ergehen noch Bußgelder verhängt werden und auch die Voraussetzungen für eine Sammelklage fehlen. Um die Mitgliedsbetriebe weiter zu unterstützen, haben die GaLaBau-Verbände Ansprechpartner für die juristische Begleitung der Mitgliedsbetriebe zur erweiterten Mautpflicht. Mitglieder können die Kontaktdaten der Kanzlei bei ihrem Landesverband erfragen. „Zudem steht unsere politische Kommunikation zum Thema Maut mit Abgeordneten, Parteien und Ministerien weiter im Fokus unserer Arbeit“, so der BGL-Präsident.
Gedeiht die grüne Branche?
Aktuelle Nachrichten zu den Entwicklungen im GaLa-Bau erfahren Sie in unserem Newsletter.
Hier abonnieren!
Lesen Sie auch:
Quelle: BGL
Neueste Beiträge:
Meistgelesene Artikel
Für welche Leistungsart interessieren Sie sich?
Bauleistungen
Dienstleistungen
Lieferleistungen
Verwandte Bau-Themen:
Top Bau-Themen:
Jetzt zum Newsletter anmelden:
Werden Sie Experte im Garten- und Landschaftsbau. Plus: Kommunaltechnik.