Unklarheit bei Handwerkerausnahme für 3,5- bis 7,5-Tonner

Die Ausweitung der Lkw-Mautpflicht ist beschlossene Sache. Zum 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge mit 3,5 bis 7,5 Tonnen von der Regelung betroffen. Allerdings soll es weiterhin eine sogenannte Handwerkerausnahme geben. Jedoch herrscht noch Unklarheit, welche Berufe genau darunter fallen. Laut Bundesamt für Logistik und Mobilität besteht noch Abstimmungsbedarf.

Lkw-Maut: Für welche Berufe die Handwerkerausnahme gilt
Zum 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt - es soll aber eine sogenannte Handwerkerausnahme geben. | Foto: B_I MEDIEN/Budde
Welche Berufe deckt die Handwerkerausnahme denn nun konkret ab? Hier verlangen der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) dringend Klarheit. Die Zeit werde knapp. Betroffen von der Mautausweitung ab 1. Juli 2024 sind nach Ansicht der beiden Verbände in den meisten Fällen kleine, meist auch familiengeführte Unternehmen, die mit dem Maut-Thema bislang keine Berührung hätten. Darunter fallen vermutlich auch Betriebe im Garten- und Landschaftsbau sowie Friedhofsgärtner. Wirklich eindeutig finden besagte Verbände die Regelung nicht. Sie erwarten eine den Vorgaben der EU-Richtlinie entsprechend weite Auslegung der Ausnahme – zur Vermeidung hoher Kostenbelastungen und einer Verzerrung der Wettbewerbssituation.

Fahrzeuge des Handwerks und vergleichbare Berufe

Bisher galt die Lkw-Maut erst für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Doch eine Gesetzesänderung, der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben, sieht eine Absenkung der Grenze vor. Ab 1. Juli 2024 sind alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Es soll allerdings Ausnahmen geben. So ist eine Befreiung für Fahrzeuge des Handwerks und damit vergleichbare Berufe ab 3,5 bis 7,5 Tonnen vorgesehen. Sie sollten zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer für die Arbeit braucht, genutzt werden. Oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt.Wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität auf Anfrage der B_I galabau mitteilt, handelt es sich um Berufe der Handwerksordnung (Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2) oder um mit dem Handwerk vergleichbare Berufe. Die Einzelheiten, welche Berufe vergleichbar seien, würden derzeit noch abgestimmt. Demnach wollen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung nähere Infos zu den Voraussetzungen der Ausnahmeregelung geben.

Emissionsfreie Fahrzeuge bis Ende 2025 von Maut befreit

Bis zum 31. Dezember 2025 sind emissionsfreie Fahrzeuge von der Mautpflicht befreit. Ab dem 1. Januar 2026 zahlen sie einen um 75 Prozent reduzierten Mautteilsatz für die Kosten der Infrastruktur – zuzüglich der Mautteilsätze für Luftverschmutzung und Lärmbelastung.

Lkw-Maut künftig an Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt

Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird die Lkw-Maut stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt. So soll der Umstieg auf klimaneutrale Antriebe beschleunigt werden. Die Maut-Reform macht die Nutzung von Lkw mit alternativen Antrieben attraktiver. Laut Bund produzieren Nutzfahrzeuge derzeit ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.

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