Interview: Praktische Tipps vom Gartenbau-Branchenreferenten
Im Garten- und Landschaftsbau sind Akku-Geräte immer angesagter: Worauf beim Kauf, Einsatz und in Sachen Sicherheit dringend zu achten ist, darüber spricht Diplom-Ingenieur Jörg Schwarz, Gartenbau-Branchenreferent bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), im Interview mit B_I galabau.
Akku-Geräte wie Heckenschere, Freischneider, Kettensäge & Co. gewinnen im GaLaBau weiter an Bedeutung. Was hält die SVLFG von dieser Entwicklung?
Jörg Schwarz: Erst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Trend zu Akku-Geräten in der Grünpflege aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes begrüßen. Sie sind tendenziell leiser und vibrationsärmer als von ihrer Leistungsfähigkeit vergleichbare Geräte mit Verbrennungsmotor. Zudem fällt die Belastung durch Gefahrstoffe – Kraftstoffe und Abgase – weg. Lärmschwerhörigkeit ist mit 647 neu angezeigten Berufskrankheiten im Jahr 2023 eine der am häufigsten diagnostizierten Berufskrankheiten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der SVLFG.
Worauf sollten Landschaftsgärtner beim Kauf eines Akku-Geräts achten?
Jörg Schwarz: Natürlich spielen bei der Auswahl eine Vielzahl von Aspekten eine Rolle, darunter die Leistung, das Handling, die Ergonomie, ob man bereits andere Akku-Geräte eines Herstellers betreibt, mit diesen zufrieden ist und gegebenenfalls Akkus oder Ladegeräte gemeinsam nutzen kann. Und selbstverständlich spielen der Preis und der verfügbare Service eine große Rolle. Beim Kauf von Akku-Geräten sollte man aber auch auf Stoßfestigkeit, Staub- und Feuchtigkeitsschutz, auf moderne Ladegeräte mit einer intelligenten Ladeelektronik – Batteriemanagement-System – achten. Die Gebrauchsanweisung gibt hierüber Aufschluss. Es macht also Sinn, sich bereits vor einem Kauf mit den Angaben auch der Bedienungsanleitung vertraut zu machen. Dass ein CE-Zeichen und die dazugehörige Konformitätserklärung vorliegen, womit der Hersteller erklärt, dass alle rechtlichen Anforderungen für ein Produkt erfüllt werden, sollte ebenfalls geprüft werden.
Kommt es deswegen in Betrieben mitunter zu bösen Überraschungen?
Jörg Schwarz: Wenn über die Anschaffung von Akku-Geräten nachgedacht wird, hat es sich als sinnvoll erwiesen, diese vorher im Einsatzbetrieb zu testen. Es sollten ausreichend Akkus beziehungsweise Wechsel-Akkus und kompatible Ladegeräte beschafft, das Laden und die Lagerung mit dem betreffenden Sachversicherer hinsichtlich des Brandschutzes abgestimmt und die Frage des sicheren Transportes und der sachgerechten Entsorgung geklärt werden. Das sind Fragen, die in der Gefährdungsbeurteilung zu behandeln sind. Wie für alle anderen Geräte muss eine Betriebsanweisung mit den entsprechenden Hinweisen auf Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen erstellt und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden.
Sie sprechen den Transport an. Können Sie darauf bitte näher eingehen?
Jörg Schwarz: Grundsätzlich fallen Lithium-Ionen-Batterien unter das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Der Hersteller muss in seiner Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung entsprechende Angaben machen. Natürlich gibt es Ausnahmen, sogenannte Freistellungen, die genutzt werden sollten. Solch eine Freistellung ist die Kleinmengenregelung, auch als 1000-Punkte-Reglung bekannt. In diesem Fall gilt aber:
- Bedingungen der Freistellung einhalten
- in den Originalverpackungen (bzw. Umverpackungen) und vor Umwelteinflüsse geschützt transportieren
- Kontakte vor Kurzschluss sichern
- zugelassene Behälter (mit UN-Codierung) verwenden
- Ladungssicherung vornehmen
- Unterweisung der Transportierenden durchführen
- Feuerlöscher mitführen (mindestens zwei Kilo ABC)
Diese Freistellung ist an folgende Reglung gebunden:
- Transport nach „1000-Punkte-Regel“ (gemäß 1.1.3.6 ADR)
- Akkus gehören zur Verpackungsgruppe II
- Berechnungsfaktor 3 (333 kg x 3 BF = 999 Punkte)
- 333 Kilo (Akkugewicht) können transportiert werden.
- Die betroffenen Akkus haben jeweils < 100 Wh
Gerade Landschaftsgärtner arbeiten viel draußen, bei ganz unterschiedlichen Temperaturen. Was ist hierbei zu beachten?
Jörg Schwarz: Auch die Einsatzbedingungen sollten bei der Wahl eine Rolle spielen. Akku-Geräte können in der Regel in einem Temperaturbereich von minus 10 bis maximal plus 50 Grad Celsius eingesetzt beziehungsweise deren Akkus gelagert werden. Optimal ist aber eher der Bereich zwischen 5 und 20 Grad Celsius.
Was ist bei der Lagerung von Akkus noch von Bedeutung?
Jörg Schwarz: Sollten Akkus über einen längeren Zeitraum gelagert werden, zum Beispiel nach Saisonende, so sollten sie etwa 40 bis 60 Prozent ihrer Kapazität besitzen und witterungsgeschützt bei einer Temperatur von 5 bis 20 Grad Celsius gelagert werden. Dabei sind, wie schon erwähnt, die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Am einfachsten ist dies wohl mit einem Sicherheits-Lagerschrank umsetzbar. Gemeint sind Lagerschränke DIN-genormt oder Räume mit Feuerwiderstandsklasse F90, GS-Prüfgrundsatz EK5/AK4. In jedem Fall sollte über die Anschaffung eines speziellen Sicherheits-Lagerschrankes für Lithium-Ionen-Batterien nachgedacht werden.
Worauf achtet man bei Ladegeräten?
Jörg Schwarz: Es sollten nur vom Hersteller freigegebene Ladegeräte eingesetzt werden, die ihre jährliche Elektro-Prüfung erhalten und an einem gut belüfteten Ort und nicht auf brennbarem Untergrund aufgestellte sind. Wichtige Hinweise hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter der Bezeichnung „VdS 3101: 2019-06(03) (Brandschutz)“ veröffentlicht. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als Dachverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften hat eine „DGUV Information 205-041, Brandschutz“ beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien veröffentlicht.
Reparatur oder Austausch – was ist zu tun, wenn Akkus defekt sind, und woran erkennt der Landschaftsgärtner das?
Jörg Schwarz: Besteht der Verdacht, dass ein Akku defekt ist, so muss er ausgetauscht und fachgerecht entsorgt werden. Bis zur Entsorgung ist er sicher zu lagern. Anzeichen für einen defekten Akku sind unter anderem sichtbare Gehäusebeschädigungen, starke Wärmeentwicklung beim Einsatz oder insbesondere beim Laden, erkennbare Verfärbungen oder Verformungen des Akkus. Sollte dies der Fall sein, dann auf keinen Fall mehr den Akku aufladen und wie bereits erwähnt, den Akku fachgerecht zum Beispiel beim Händler entsorgen. Beim Umgang mit defekten Akkus sollte die notwendige persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzbrille, Atemschutz und Schutzhandschuhen, getragen werden. Die Akkus sollten in einen mit Sand gefüllten Behälter oder eine spezielle Transportbox – Pyrobubbles – gelegt werden.
Gedeiht die grüne Branche?
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Welche Entwicklungen sehen Sie in der Akku-Technik für Gartengeräte?
Jörg Schwarz: Wir denken, dass sich Akku-Geräte weiter in der Praxis durchsetzen werden und auch noch eine ganze Reihe weiterer Gerätetypen als Akku-Variante zur Verfügung stehen werden. Das wird über den Bereich der Grün- und Baumpflege hinausgehen. Bereits heute sind Aufsitzmäher, Radlader und weiter Maschinen und Geräte als E-Variante verfügbar.
Herr Schwarz, vielen Dank für das Gespräch.
Die SVLFG
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vereint Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung und Alterssicherung unter einem Dach. Ihr Sitz ist in Kassel. Sie ist für Menschen und Betriebe da. Die SVLFG erbringt Leistungen für Sicherheit bei der Arbeit, im Alter, für Gesundheit und im Pflegefall. Zudem bietet sie versicherungszweigübergreifende Präventionsarbeit.
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