Newsletter abonnieren

Aktuelle Nachrichten zu den Entwicklungen im GaLa-Bau erfahren Sie in unserem Newsletter.

Aktuelle Nachrichten zu den Entwicklungen im GaLa-Bau erfahren Sie in unserem Newsletter.

Newsletter Anmeldung

Interview: Praktische Tipps vom Gartenbau-Branchenreferenten

Im Garten- und Landschaftsbau sind Akku-GerĂ€te immer angesagter: Worauf beim Kauf, Einsatz und in Sachen Sicherheit dringend zu achten ist, darĂŒber spricht Diplom-Ingenieur Jörg Schwarz, Gartenbau-Branchenreferent bei der Sozialversicherung fĂŒr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), im Interview mit B_I galabau.

Akku-GerÀte im GaLaBau: Darauf beim Kauf und Einsatz achten
Akku-GerĂ€te werden sich in der Praxis weiter durchsetzen – noch ĂŒber den Bereich der GrĂŒn- und Baumpflege hinaus. | Foto: AdobeStock

Akku-GerÀte wie Heckenschere, Freischneider, KettensÀge & Co. gewinnen im GaLaBau weiter an Bedeutung. Was hÀlt die SVLFG von dieser Entwicklung?

Jörg Schwarz: Erst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Trend zu Akku-GerĂ€ten in der GrĂŒnpflege aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes begrĂŒĂŸen. Sie sind tendenziell leiser und vibrationsĂ€rmer als von ihrer LeistungsfĂ€higkeit vergleichbare GerĂ€te mit Verbrennungsmotor. Zudem fĂ€llt die Belastung durch Gefahrstoffe – Kraftstoffe und Abgase – weg. LĂ€rmschwerhörigkeit ist mit 647 neu angezeigten Berufskrankheiten im Jahr 2023 eine der am hĂ€ufigsten diagnostizierten Berufskrankheiten bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der SVLFG.

Worauf sollten LandschaftsgÀrtner beim Kauf eines Akku-GerÀts achten?

Jörg Schwarz: NatĂŒrlich spielen bei der Auswahl eine Vielzahl von Aspekten eine Rolle, darunter die Leistung, das Handling, die Ergonomie, ob man bereits andere Akku-GerĂ€te eines Herstellers betreibt, mit diesen zufrieden ist und gegebenenfalls Akkus oder LadegerĂ€te gemeinsam nutzen kann. Und selbstverstĂ€ndlich spielen der Preis und der verfĂŒgbare Service eine große Rolle. Beim Kauf von Akku-GerĂ€ten sollte man aber auch auf Stoßfestigkeit, Staub- und Feuchtigkeitsschutz, auf moderne LadegerĂ€te mit einer intelligenten Ladeelektronik – Batteriemanagement-System – achten. Die Gebrauchsanweisung gibt hierĂŒber Aufschluss. Es macht also Sinn, sich bereits vor einem Kauf mit den Angaben auch der Bedienungsanleitung vertraut zu machen. Dass ein CE-Zeichen und die dazugehörige KonformitĂ€tserklĂ€rung vorliegen, womit der Hersteller erklĂ€rt, dass alle rechtlichen Anforderungen fĂŒr ein Produkt erfĂŒllt werden, sollte ebenfalls geprĂŒft werden.

Gedeiht die grĂŒne Branche?

Aktuelle Nachrichten zu den Entwicklungen im GaLa-Bau erfahren Sie in unserem Newsletter.

Hier abonnieren!

Ich akzeptiere die Datenschutz-Bestimmungen.
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Kommt es deswegen in Betrieben mitunter zu bösen Überraschungen?

Jörg Schwarz: Wenn ĂŒber die Anschaffung von Akku-GerĂ€ten nachgedacht wird, hat es sich als sinnvoll erwiesen, diese vorher im Einsatzbetrieb zu testen. Es sollten ausreichend Akkus beziehungsweise Wechsel-Akkus und kompatible LadegerĂ€te beschafft, das Laden und die Lagerung mit dem betreffenden Sachversicherer hinsichtlich des Brandschutzes abgestimmt und die Frage des sicheren Transportes und der sachgerechten Entsorgung geklĂ€rt werden. Das sind Fragen, die in der GefĂ€hrdungsbeurteilung zu behandeln sind. Wie fĂŒr alle anderen GerĂ€te muss eine Betriebsanweisung mit den entsprechenden Hinweisen auf GefĂ€hrdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen erstellt und die BeschĂ€ftigten entsprechend unterwiesen werden.

1
2
3

FĂŒr welche Leistungsart interessieren Sie sich?

Bauleistungen
Bauleistungen

Bau­leistungen

Dienstleistungen
Dienstleistungen

Dienst­leistungen

Lieferleistungen
Lieferleistungen

Liefer­leistungen

Wo suchen Sie AuftrÀge?

Baden-WĂŒrttemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
ThĂŒringen

Sie sprechen den Transport an. Können Sie darauf bitte nÀher eingehen?

Jörg Schwarz: GrundsĂ€tzlich fallen Lithium-Ionen-Batterien unter das Übereinkommen ĂŒber die internationale Beförderung gefĂ€hrlicher GĂŒter auf der Straße (ADR). Der Hersteller muss in seiner Bedienungsanleitung oder Gebrauchsanweisung entsprechende Angaben machen. NatĂŒrlich gibt es Ausnahmen, sogenannte Freistellungen, die genutzt werden sollten. Solch eine Freistellung ist die Kleinmengenregelung, auch als 1000-Punkte-Reglung bekannt. In diesem Fall gilt aber:

  • Bedingungen der Freistellung einhalten
  • in den Originalverpackungen (bzw. Umverpackungen) und vor UmwelteinflĂŒsse geschĂŒtzt transportieren
  • Kontakte vor Kurzschluss sichern
  • zugelassene BehĂ€lter (mit UN-Codierung) verwenden
  • Ladungssicherung vornehmen
  • Unterweisung der Transportierenden durchfĂŒhren
  • Feuerlöscher mitfĂŒhren (mindestens zwei Kilo ABC)

Diese Freistellung ist an folgende Reglung gebunden:

  • Transport nach „1000-Punkte-Regel“ (gemĂ€ĂŸ 1.1.3.6 ADR)
  • Akkus gehören zur Verpackungsgruppe II
  • Berechnungsfaktor 3 (333 kg x 3 BF = 999 Punkte)
  • 333 Kilo (Akkugewicht) können transportiert werden.
  • Die betroffenen Akkus haben jeweils < 100 Wh
Jörg Schwarz, Diplom-Ingenieur (FH) und SVLFG-Branchenreferent fĂŒr die Gartenbau-Branche. | Foto: Privat
Jörg Schwarz, Diplom-Ingenieur (FH) und SVLFG-Branchenreferent fĂŒr die Gartenbau-Branche. | Foto: Privat

Gerade LandschaftsgĂ€rtner arbeiten viel draußen, bei ganz unterschiedlichen Temperaturen. Was ist hierbei zu beachten?

Jörg Schwarz: Auch die Einsatzbedingungen sollten bei der Wahl eine Rolle spielen. Akku-GerÀte können in der Regel in einem Temperaturbereich von minus 10 bis maximal plus 50 Grad Celsius eingesetzt beziehungsweise deren Akkus gelagert werden. Optimal ist aber eher der Bereich zwischen 5 und 20 Grad Celsius.

Was ist bei der Lagerung von Akkus noch von Bedeutung?

Jörg Schwarz: Sollten Akkus ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum gelagert werden, zum Beispiel nach Saisonende, so sollten sie etwa 40 bis 60 Prozent ihrer KapazitĂ€t besitzen und witterungsgeschĂŒtzt bei einer Temperatur von 5 bis 20 Grad Celsius gelagert werden. Dabei sind, wie schon erwĂ€hnt, die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Am einfachsten ist dies wohl mit einem Sicherheits-Lagerschrank umsetzbar. Gemeint sind LagerschrĂ€nke DIN-genormt oder RĂ€ume mit Feuerwiderstandsklasse F90, GS-PrĂŒfgrundsatz EK5/AK4. In jedem Fall sollte ĂŒber die Anschaffung eines speziellen Sicherheits-Lagerschrankes fĂŒr Lithium-Ionen-Batterien nachgedacht werden.

Worauf achtet man bei LadegerÀten?

Jörg Schwarz: Es sollten nur vom Hersteller freigegebene LadegerĂ€te eingesetzt werden, die ihre jĂ€hrliche Elektro-PrĂŒfung erhalten und an einem gut belĂŒfteten Ort und nicht auf brennbarem Untergrund aufgestellte sind. Wichtige Hinweise hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter der Bezeichnung „VdS 3101: 2019-06(03) (Brandschutz)“ veröffentlicht. Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung als Dachverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften hat eine „DGUV Information 205-041, Brandschutz“ beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien veröffentlicht.

Reparatur oder Austausch – was ist zu tun, wenn Akkus defekt sind, und woran erkennt der LandschaftsgĂ€rtner das?

Jörg Schwarz: Besteht der Verdacht, dass ein Akku defekt ist, so muss er ausgetauscht und fachgerecht entsorgt werden. Bis zur Entsorgung ist er sicher zu lagern. Anzeichen fĂŒr einen defekten Akku sind unter anderem sichtbare GehĂ€usebeschĂ€digungen, starke WĂ€rmeentwicklung beim Einsatz oder insbesondere beim Laden, erkennbare VerfĂ€rbungen oder Verformungen des Akkus. Sollte dies der Fall sein, dann auf keinen Fall mehr den Akku aufladen und wie bereits erwĂ€hnt, den Akku fachgerecht zum Beispiel beim HĂ€ndler entsorgen. Beim Umgang mit defekten Akkus sollte die notwendige persönliche SchutzausrĂŒstung, bestehend aus Schutzbrille, Atemschutz und Schutzhandschuhen, getragen werden. Die Akkus sollten in einen mit Sand gefĂŒllten BehĂ€lter oder eine spezielle Transportbox – Pyrobubbles – gelegt werden.

Mehr zum Thema:

Welche Entwicklungen sehen Sie in der Akku-Technik fĂŒr GartengerĂ€te?

Jörg Schwarz: Wir denken, dass sich Akku-GerĂ€te weiter in der Praxis durchsetzen werden und auch noch eine ganze Reihe weiterer GerĂ€tetypen als Akku-Variante zur VerfĂŒgung stehen werden. Das wird ĂŒber den Bereich der GrĂŒn- und Baumpflege hinausgehen. Bereits heute sind AufsitzmĂ€her, Radlader und weiter Maschinen und GerĂ€te als E-Variante verfĂŒgbar.

Herr Schwarz, vielen Dank fĂŒr das GesprĂ€ch.

Die SVLFG

Die Sozialversicherung fĂŒr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vereint Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung und Alterssicherung unter einem Dach. Ihr Sitz ist in Kassel. Sie ist fĂŒr Menschen und Betriebe da. Die SVLFG erbringt Leistungen fĂŒr Sicherheit bei der Arbeit, im Alter, fĂŒr Gesundheit und im Pflegefall. Zudem bietet sie versicherungszweigĂŒbergreifende PrĂ€ventionsarbeit.

Lesen Sie auch:

Neueste BeitrÀge:

Weitere BeitrÀge

Jetzt zum Newsletter anmelden:

Werden Sie Experte im Garten- und Landschaftsbau. Plus: Kommunaltechnik.