Gericht sagt "Nein" zu Schottergärten
Kommunen und die GaLaBau-Verbände setzen sich schon lange für ein Ende der Schottergärten ein. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass deren Beseitigung durch die Behörden angeordnet werden kann. Ein Urteil, dass VGL Niedersachsen/Bremen und BGL begrüßen.
Schottergärten in Niedersachsen vor Gericht
Kläger waren die Eigentümer eines Einfamilienhauses, die im Vorgarten zwei insgesamt etwa 50 Quadratmeter große Beete angelegt haben. Diese sind mit Kies bedeckt, in denen einzelne Pflanzen eingesetzt sind. Die Beteiligten stritten insbesondere darüber, ob es sich dabei um Grünflächen im Sinne der Niedersächsischen Bauordnung handelt. Nach § 9 Abs. 2 der Bauordung müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
Bemerkenswert ist dieses Urteil, weil es im vorliegenden Fall um eine Kiesfläche ging, in der vereinzelt Pflanzen eingesetzt waren - also keine reine Schotterwüste. Trotzdem wollte das OVG auch diese Art der Gestaltung nicht als „Grünfläche" anerkennen, wenngleich die Grundstückseigentümer/innen dies so sahen. Der „grüne Charakter" eines Gartens liege in einer durch Bewuchs geprägten, nicht baulichen Nutzung. Steinelemente seien natürlich zulässig, aber nur, wenn sie eine untergeordnete Bedeutung aufweisen.
Schottergarten auch mit Pflanzen
„Im Neubau ist inzwischen das ausdrückliche Verbot von Schotterwüsten im Grunde der Regelfall, ebenso wie die Forderung nach Dach- oder Fassadenbegrünung", stellt Achim Kluge vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) fest. „Schwierig dagegen ist es im Bestand: Hier waren viele Kommunen bisher zurückhaltend mit Sanktionen."
Im vorliegenden Fall machten die Grundstückseigentümer geltend, bei den Beeten handele es sich aufgrund der Anzahl und der Höhe der eingesetzten Pflanzen um Grünflächen. Jedenfalls sei ihr Garten unter Berücksichtigung der hinter dem Wohnhaus befindlichen Rasenflächen und Anpflanzungen insgesamt ein ökologisch wertvoller Lebensraum.
Dieser Argumentation ist der 1. Senat ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht Hannover nicht gefolgt. Bei den Beeten handele es sich nicht um Grünflächen, die durch nicht übermäßig ins Gewicht fallenden Kies ergänzt würden, sondern um Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt seien.
In Niedersachsaen gilt: Schottergärten haben keinen „grünen Charakter“
Grünflächen würden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Wesentliches Merkmal einer Grünfläche sei der „grüne Charakter“. Dies schließe Steinelemente nicht aus, wenn sie nach dem Gesamtbild nur untergeordnete Bedeutung hätten, was eine wertende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich mache. Dass die insgesamt nicht überbauten Flächen eines Baugrundstückes nur „überwiegend“ Grünflächen sein müssten, so dass die Grünflächen hinter dem Haus der Kläger die Kiesbeete im Vorgarten erlauben würden, sei der Niedersächsischen Bauordnung nicht zu entnehmen.
Schottergärten: Beratung durch den GaLaBau
Diese Entscheidung zeigt, dass GaLaBau-Unternehmen ihre Kunden zukünftig noch sorgfältiger beraten müssen, um solche Beseitigungsverfügungen zu vermeiden. Die Entscheidung des OVG Lüneburg liefert entsprechend hilfreiche Argumente, wenn fachliche Nachhaltigkeitsaspekte in der Beratung nicht auf fruchtbaren Boden fallen. Die Entscheidung gibt Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, was unter einer Grünfläche im Sinne der Landesbauordnungen zu verstehen ist.
Kluge: „Wir fühlen uns durch dieses aktuelle Urteil bestätigt. Das Gericht hat in seiner Begründung ausdrücklich eingefordert, dass ein Vorgarten das Kleinklima und den Wasserhaushalt günstig beeinflussen muss, sowie ein Beitrag dazu sein soll, der Versteinerung der Städte entgegenzuwirken."
Urteil zu Schottergärten mit Folgen in den Bund
Auch wenn nicht alle Landesbauordnungen dem Wortlaut der Niedersächsischen Bauordnung entsprechen, zeigt die Entscheidung, dass sich die kritische Haltung gegenüber Schottergärten weiter durchsetzt. „Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil auch bundesweit Auswirkungen haben wird“, fasst Schrader zusammen. Aus seiner Sicht muss es jetzt zu einer Diskussion über die Abgrenzung von Steingärten zu Schottergärten kommen.
Bremen will Gesetzeslage zu Schottergärten verschärfen
In welchen Bundesländern sind Schottergärten verboten?
Ein generelles Verbot von Schottergärten ist bundeseinheitlich nicht wirksam. Es gelten die jeweiligen Landesgesetze. Im Folgenden eine Übersicht zu den einzelnen Länderregelungen. Prinzipiell empfiehlt es sich bei der jeweiligen Kommune nach den aktuellen Regelungen nachzufragen:
Bundesland | Regelung |
Baden-Württemberg | Verboten |
Bayern | Bei Neu- und Umbauten verboten, es gilt ein Bestandsschutz |
Berlin | Verboten |
Brandenburg | Verboten |
Bremen | Bei Neu- und Umbauten verboten, es gilt ein Bestandsschutz bis 2027 |
Hamburg | Verboten |
Hessen | Verboten |
Mecklenburg-Vorpommern | Verboten, allerdings gibt das Land den Kommunen die Möglichkeit sie explizit zu erlauben. |
Niedersachsen | Verboten |
Nordrhein-Westfalen | Verboten |
Rheinland-Pfalz | Kein generelles Verbot, regeln die einzelnen Kommunen |
Saarland | Kein generelles Verbot, regeln die einzelnen Kommunen |
Sachsen | Kein generelles Verbot, regeln die einzelnen Kommunen |
Sachsen-Anhalt | Verboten |
Schleswig-Holstein | Verboten |
Thüringen | Kein generelles Verbot, regeln die einzelnen Kommunen |
Nabu: Schottergarten? Das muss doch nicht sein
Klare, moderne Formen und wenig Pflegeaufwand. Beides wird häufig als Grund für einen Schottergarten genannt. Doch Schottergärten sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind ökologisch auch völlig nutzlos, darauf macht auch immer wieder der Naturschutzbund (Nabu) aufmerksam. Dennoch nimmt die Zahl der Schottergärten seit Jahren zu. Der Nabu klärt daher schon seit Jahren mit seiner Kampagne „Gönn dir Garten“ über die negativen Auswirkungen von Schottergärten auf und gibt Tipps, wie sich ein Garten pflegleicht gestalten lässt.
Nabu rät: Wer es pflegeleicht will, sollte auf grün statt auf grau setzen
„Insekten, Vögel und Kleinsäuger finden in Schottergärten kein Futter und Lebensraum. Die Steine heizen sich auf und tragen zur Erwärmung der Umgebung bei“, sagt Nabu-Gartenexpertin Marja Rottleb. Weniger Arbeit machen Schottergärten auch nicht - im Gegenteil. „Die Steine vermoosen mit den Jahren, Laub und Staub bleiben auf den Flächen liegen, dann muss der Schotter aufwendig gereinigt oder sogar ausgetauscht werden.“ Häufig wird unter dem Schotter Plastikfolie oder Vlies eingesetzt, die das Versickern von Regenwasser fast vollständig verhindern. Das führt zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Abwasserentsorgung. Auch der Boden und das Bodenleben werden stark gestört, so der Nabu. „Wer einen pflegeleichten Garten möchte, sollte auf grün statt auf grau setzen“, so Rottleb, „Wenn sie gut geplant sind, brauchen grüne Gärten wenig Pflege und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrung. Sie tragen damit zum Arten- und Klimaschutz bei.“ So unterdrücken beispielsweise Pflanzen, die den Boden bedecken unerwünschte Wildkräuter und brauchen selbst kaum Pflege.
So baut man Schotterflächen zurück
Sie möchten Ihren Schottergarten zurückbauen oder naturnaher gestalten? Der Naturschutzbund (Nabu) gibt einige Tipps dafür: Für den Rückbau einer Schotterfläche muss der Schotter entfernt und kann beispielsweise als Steinhaufen für Eidechsen und Insekten wiederverwendet werden. Dazu muss der Kies einfach in Hügeln angeordnet werden. Auch die Folie oder das Vlies muss entfernt und der Boden entweder umgebrochen und mit Kompost wiederbelebt werden, wenn er stark verdichtet ist. Einen optimalen Zeitpunkt für den Rückbau gibt es nicht. Lediglich die Pflanzenauswahl kann an den Zeitpunkt angepasst werden. Winterharte Gründüngung mit tiefen Wurzeln schafft es auch über die kalte Jahreszeit. Im Frühjahr oder Herbst kann dann der Garten neu bepflanzt werden.
Gedeiht die grüne Branche?
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