IG Bau fordert Kurzarbeitergeld auch im Sommer
Die IG BAU fordert, Arbeiten im Freien ab 33 Grad einzustellen und ein ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld einzuführen. Damit sollen Beschäftigte vor Hitzefolgen geschützt und Betriebe bei extremen Wetterlagen entlastet werden – analog zum Schlechtwettergeld im Winter.

Ganzjähriges Klima-Kurzarbeitergeld gefordert
Kern der Forderung ist ein Klima-Kurzarbeitergeld, das analog zum Schlechtwettergeld im Winter ganzjährig greift. Es soll bei extremen Wetterlagen wie Hitze, Starkregen oder Stürmen sowohl die Gesundheit der Beschäftigten sichern als auch kleine und mittlere Betriebe vor finanziellen Einbußen schützen. „Was bei Frost, Schnee und Glatteis längst Praxis ist, muss auch bei Hitze gelten“, so Burckhardt. Mit einem Klima-Kurzarbeitergeld könnten Betriebe flexibel reagieren, ohne Beschäftigte zu gefährden oder Aufträge vollständig zu verlieren.
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Vorbild Schlechtwettergeld im Winter
Das derzeitige Saison-Kurzarbeitergeld gilt nur von Dezember bis März. Es kompensiert Lohnausfälle, wenn Bauarbeiten witterungsbedingt nicht möglich sind, und beträgt mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens. Finanziert wird es über Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und die Winterbeschäftigungsumlage. Laut IG BAU hat sich der Bedarf in den letzten Jahren verschoben: Durch wärmere Winter wird es seltener in Anspruch genommen, während extreme Wetterlagen über das ganze Jahr zunehmen.
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