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Halbierung der Grunderwerbsteuer könnte Neubau ankurbeln

Die Senkung der Grunderwerbsteuer um die Hälfte könnte die Nachfrage im Wohnungsbau spürbar anheben und wäre zudem für die Bundesländer günstiger, als selbst Wohnungen zu bauen. Das besagt eine Studie des Kölner Instituts der Deutschen Wirtschaft, die der ZDB und weitere Bauverbände in Auftrag gegeben haben.

Wohnungsbau-Krise: Baugewerbe fordert Halbierung der Grunderwerbsteuer
Um die Wohnungsbau-Krise zu überwinden, müssen die Bundesländer ihre Grunderwerbssteuer halbieren, fordert das Baugewerbe. | Foto: Pixabay

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Seit 2006 können die Bundesländer die Grunderwerbsteuersätze eigenständig festlegen. Zuvor lag der Steuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Aktuell liegt die durchschnittliche Grunderwerbssteuer in Deutschland bei 5,5 Prozent. Dabei gibt es eine Spanne in den Bundesländern von 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Saarland und Nordrhein-Westfalen. Das ist zu hoch und hemmt die Neubautätigkeit im Wohnungsbau, sagt der Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa. „Die Grunderwerbsteuer hat sich für Familien zu einer riesigen Hürde bei der Eigentumsbildung aufgetürmt“, sagt er.

Studie: Bundesländer könnten mehr Wohnungsbau erreichen

Seit der Wohnungsbau in die Krise geraten ist, fordert die Bauwirtschaft die Bundesländer auf, ihre Grunderwerbsteuersätze zu senken. Geschehen ist das nur in Thüringen, hier liegt der Satz aber immer noch bei relativ hohen 5,5 Prozent. Hamburg und Sachsen haben ihre Sätze seit 2022 sogar erhöht. Gleichzeitig sind seitdem die Baugenehmigungszahlen bundesweit zweistellig gesunken. Um diesem Trend entgegenzuwirken, müsse unter anderem die Grunderwerbsteuer gesenkt werden, fordert Pakleppa von den Ländern. Denn das könnte dem Wohnungsneubau wieder auf die Sprünge helfen, wie eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln belegt.

Halbe Grunderwerbssteuer führt zu 10 Prozent mehr Baugenehmigungen

Danach würde eine Halbierung der Grunderwerbsteuer nicht nur die Zahl der Baugenehmigungen um fast 10 Prozent steigern. Die aktivierte Bautätigkeit würde auch die Fertigstellungszahlen erhöhen und die Mindereinnahmen der halbierten Grunderwerbsteuer bei den Länden mehr als kompensieren. Zudem wäre die Aktivierung des Neubaus für die Länder kostengünstiger, als selbst Wohnungen zu bauen, zeigen Beispiele in der IW-Studie. In Auftrag gegeben wurde sie vom ZDB gemeinsam mit der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen, dem Baugewerbe-Verband Niedersachsen sowie den Bauverbänden NRW.

„Eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer würde nicht nur die Neubautätigkeit signifikant ankurbeln, sondern auch langfristig zu mehr Wohneigentum und einer Entlastung des angespannten Mietmarktes beitragen“, so der Hauptgeschäftsführer der Bauverbände NRW, Dr. Bernhard Baumann. „Angesichts des massiven Wohnungsbedarfs in NRW und der aktuellen Bautätigkeitslücken ist eine steuerliche Entlastung unverzichtbar, um den notwendigen Wohnungsbau zu beschleunigen und die Schaffung von Wohneigentum zu fördern.“ Nordrhein-Westfalen hat mit 6,5 Prozent aktuell den Höchstsatz. Dabei zeige der Langzeitvergleich unter den Ländern, das die Erhöhung der Grunderwerbssteuer zu einem Rückgang der Baugenehmigungen geführt habe.

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Senkung der Grunderwerbssteuer generiert mehr Steuereinnahmen

Für Pakleppa sind die Studien-Ergebnisse Anlass für einen Appell an die Länder: „Mit Blick auf die Wohnungsnot brauchen wir jedes private Bauvorhaben. Daher appellieren wir erneut an die Länder, die Furcht vor Mindereinnahmen zu überwinden.“ Eine Senkung der Grunderwerbsteuer habe sogar großes Potenzial für mehr Steuereinnahmen, da jeder Euro in Bauinvestitionen bis zu sieben Euro an Folgeinvestitionen generiere.

Grunderwerbssteuersätze 2024 im Überblick

Bundesland

Steuersatz 2024

Baden-Württemberg

5,00 %

Bayern

3,50 %

Berlin

6,00 %

Brandenburg

6,50 %

Bremen

5,00 %

Hamburg

5,50 %

Hessen

6,00 %

Mecklenburg-Vorpommern

6,00 %

Niedersachsen

5,00 %

Nordrhein-Westfalen

6,50 %

Rheinland-Pfalz

5,00 %

Saarland

6,50 %

Sachsen

5,50 %

Sachsen-Anhalt

5,00 %

Schleswig-Holstein

6,50 %

Thüringen

5,00 %

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