Baugewerbe Schleswig-Holstein: „Schluss mit dem Haushalts-Hick-Hack“
Auch im Norden wartet die Bauwirtschaft dringend auf die Freigabe der degressiven AfA, die als Teil des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat festhängt. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat die schwarz-grüne Landeregierung aufgefordert, den Vorschlag der Bundesregierung schnellstens auf den Weg zu bringen. Nächste Möglichkeit dazu gibt es im Vermittlungsausschuss am kommenden Mittwoch.
Das Mischen wird digital
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Degressive AfA als Anreiz für mehr Wohnungsbau
Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) bedeutet eine auf den Restwert bezogene und damit absinkende steuerliche Abschreibung für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Das soll Investoren einen Puffer für die schwer kalkulierbaren Kosten beim Bauen verschaffen und so mehr Investitionen im Wohnungsbau anstoßen. „Diese Abschreibungsmöglichkeit setzt Anreize, schafft Planungssicherheit und stabilisiert die unsichere, hohe Kostenentwicklung. Sie nützt unmittelbar denjenigen, die Wohnraum brauchen. Hier ist jeder Prozentpunkt in den Kalkulationen wichtig“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes „Die Bauwirtschaft im Norden“. Mit dieser Regelung könnten bereits in den Schubladen liegende Planungen schnell umgesetzt werden. Es sei "kaum nachvollziehbar, dass sich die Länder im Bundesrat so viel Zeit nehmen, diesen doch klaren und notwendigen Schritt zeitnah zu gehen“, so Schareck. Es müsse "endlich Schluss sein mit dem Haushalts-Hick-Hack". Zuvor hatten schon die Bauverbände NRW den CDU-regierten Ländern vorgeworfen, den Wohnungungsbau zu blockieren aus politischem Kalkül.
Degressive AfA notfalls vom Wachstumschancengesetz lösen
Von der Landesregierung in Schleswig-Holstein fordert Schareck, dringend alle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die degressive AfA mit sechs Prozent so schnell wie möglich umzusetzen. „Die Entscheidung für die degressive Afa muss im Sinne aller am Bau Beteiligten, vom Bauherrn bis zum Bauunternehmen, jetzt getroffen werden, wenn nötig als Einzelthema herausgelöst aus dem Wachstumschancengesetz“, so Schareck. „Die Landespolitik ist aufgefordert, dieses Ziel des 14-Punkte-Programmes mitzugehen – die Pflicht zu ausreichend Wohnungsbereitstellungen besteht auch für sie.“
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