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Baugewerbe Schleswig-Holstein: „Schluss mit dem Haushalts-Hick-Hack“

Auch im Norden wartet die Bauwirtschaft dringend auf die Freigabe der degressiven AfA, die als Teil des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat festhängt. Der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein hat die schwarz-grüne Landeregierung aufgefordert, den Vorschlag der Bundesregierung schnellstens auf den Weg zu bringen. Nächste Möglichkeit dazu gibt es im Vermittlungsausschuss am kommenden Mittwoch.

Baugewerbe drängt auf die Freigabe der degressiven AfA
Für Bauprojekte mit Baubeginn ab 1. Oktober 2023 sollte eigentlich die degressive Abschreibung in Höhe von 6 Prozent kommen. Doch die hängt noch immer im Bundesrat fest. | Foto: B_I/B.Wegner

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Die degressive Afa für den Wohnungsbau ­gehört zum 14-Punkte-Programm, das die Bundesregierung als "Bau-Turbo" vorgesehen hat. Das Bundeskabinett hatte Ende September beschlossen, für Bauherren ergänzend zur linearen Afa eine bis 2029 befristete degressive Abschreibung in Höhe von sechs Prozent einzuführen, und zwar für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023. Seitdem wartet die steuerliche Abschreibungserhöhung für Bauleistungen auf ihre Umsetzung. Das Problem: Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Das wurde zwar im Herbst vom Bundestag verabschiedet, dann aber vom Bundesrat gestoppt. Zurzeit hängt es im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fest, der erst am 21. Februar wieder tagt.

Degressive AfA als Anreiz für mehr Wohnungsbau

Degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) bedeutet eine auf den Restwert bezogene und damit absinkende steuerliche Abschreibung für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen. Das soll Investoren einen Puffer für die schwer kalkulierbaren Kosten beim Bauen verschaffen und so mehr Investitionen im Wohnungsbau anstoßen. „Diese Abschreibungsmöglichkeit setzt Anreize, schafft Planungssicherheit und stabilisiert die unsichere, hohe Kostenentwicklung. Sie nützt unmittelbar denjenigen, die Wohnraum brauchen. Hier ist jeder Prozentpunkt in den Kalkulationen wichtig“, sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes „Die Bauwirtschaft im Norden“. Mit dieser Regelung könnten bereits in den Schubladen liegende Planungen schnell umgesetzt werden. Es sei "kaum nachvollziehbar, dass sich die Länder im Bundesrat so viel Zeit nehmen, diesen doch klaren und notwendigen Schritt zeitnah zu gehen“, so Schareck. Es müsse "endlich Schluss sein mit dem Haushalts-Hick-Hack". Zuvor hatten schon die Bauverbände NRW den CDU-regierten Ländern vorgeworfen, den Wohnungungsbau zu blockieren aus politischem Kalkül.

„Gerade jetzt wäre ein Signal der Länder auch für deren immer wieder hochgehaltene Bauziele wichtig, um der Talfahrt der Baugenehmigungen entgegenzuwirken.“ Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein | Foto: BGV SH
„Gerade jetzt wäre ein Signal der Länder auch für deren immer wieder hochgehaltene Bauziele wichtig, um der Talfahrt der Baugenehmigungen entgegenzuwirken.“ Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein | Foto: BGV SH

Degressive AfA notfalls vom Wachstumschancengesetz lösen

Von der Landesregierung in Schleswig-Holstein fordert Schareck, dringend alle Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um die degressive AfA mit sechs Prozent so schnell wie möglich umzusetzen. „Die Entscheidung für die degressive Afa muss im Sinne aller am Bau Beteiligten, vom Bauherrn bis zum Bauunternehmen, jetzt getroffen werden, wenn nötig als Einzelthema herausgelöst aus dem Wachstumschancengesetz“, so Schareck. „Die Landespolitik ist aufgefordert, dieses Ziel des 14-Punkte-Programmes mitzugehen – die Pflicht zu ausreichend Wohnungsbereitstellungen besteht auch für sie.“


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