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Vergaberecht: Streit um Ausnahmen bei Vergabegrundsätzen
Am 10. Oktober berät der Bundestag über das Vergabebeschleunigungsgesetz. Die Bauverbände NRW kritisieren die Änderungswünsche des Bundesrats. | Foto: Pixabay/flotty

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Mit deutlicher Kritik reagieren die Bauverbände NRW auf die Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Vergabebeschleunigungsgesetz. Eine Aufweichung des Losgrundsatzes würde den Mittelstand im Baugewerbe massiv benachteiligen, warnt der Verband. Die Bundesregierung hatte vorgesehen, eine Gesamtvergabe nur in zeitkritischen Fällen zuzulassen – und auch dann nur, wenn es sich um Projekte aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität handelt, deren Auftragswert das 2,5-Fache des EU-Schwellenwerts von 13,84 Mio. Euro übersteigt. Damit wollte sie einen klar abgegrenzten Ausnahmefall schaffen, der Beschleunigung ermöglicht, ohne den Grundsatz der Teil- und Fachlosvergabe auszuhebeln.

Bundesrat fordert weitgehende Ausnahmen

Dem Bundesrat reicht diese Regelung nicht aus. In seiner Stellungnahme vom 26. September 2025 fordert er, zeitliche Gründe sollten generell als Ausnahme vom Losgrundsatz gelten – unabhängig vom Finanzierungsrahmen oder Auftragsvolumen. Für die Bauverbände NRW ist das ein gefährlicher Schritt. „Was hier gefordert wird, ist nicht weniger als eine Aushöhlung der gesetzlich verankerten mittelstandsfreundlichen Vergabe“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Baumann.

Mittelstandsfreundliche Vergabe sichern

Wie der Verband mitteilt, stehe man seit Monaten in engem Austausch mit dem Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium, um praxisgerechte Lösungen für beschleunigte Vergabeverfahren zu finden. „Natürlich gibt es Potenzial, Verfahren zu vereinfachen – etwa durch Einschränkung von Klagebefugnissen, schnellere Genehmigungen oder weniger Bürokratie in den Vergabestellen“, so Baumann. „Doch der Vorschlag des Bundesrates bringt weit mehr Schaden als Nutzen.“ Die bestehenden Vergabegrundsätze, so der Verband, garantierten faire Wettbewerbsbedingungen, Transparenz und regionale Wertschöpfung.

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Risiken durch GU-Vergaben

Zudem mahnen die Bauverbände NRW an, die negativen Folgen zunehmender Generalunternehmer- und Funktionalausschreibungen stärker zu beleuchten. Laut Verbandspräsident Rüdiger Otto seien viele Fragen offen, etwa wie sich faire Marktansprachen sicherstellen ließen, wie der Wettbewerb erhalten bleibe oder wie mit der Kritik der Rechnungshöfe an GU-Vergaben umzugehen sei.

Bundestag berät am 10. Oktober 2025

Die Bauverbände NRW haben sich mit einem Schreiben direkt an die Bundestagsabgeordneten aus Nordrhein-Westfalen gewandt. Die Beratungen über die Bundesratsstellungnahme und mögliche Änderungen am Gesetzentwurf sollen am 10. Oktober 2025 im Bundestag stattfinden. Das Bundeskabinett hatte das Vergabebeschleunigungsgesetz am 6. August beschlossen. Die Bauwirtschaft reagierte gespalten auf den Beschluss: Während das Baugewerbe von einem fairen Kompromiss sprach, kritisierte die Bauindustrie die Pläne als hinderlich.

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