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Förderstart für klimafreundlichen und kostengünstigen Neubau

Am 1. Oktober startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Der Fördertopf enthält dieses Jahr 350 Millionen Euro, im kommenden Jahr weitere 1,65 Milliarden Euro. Das Bundesbauministerium rechnet damit, dass 150.000 neue Wohneinheiten mithilfe des Förderprogramms entstehen.

Förderprogramm für klimafreundlichen und kostengünstigen Neubau startet
Am 1. Oktober startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) mit zinsverbilligten KfW-Krediten ab 1 Prozent. | Foto: Green Code GmbH

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„Mit KNN werden wir zeigen, dass Klimaschutz und Bauen zusammengehen können“, sagte dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wer die Fördermöglichkeiten von KNN in Anspruch nehmen wolle, müsse nachweisen, dass er den Baukostenrahmen und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung einhalte. Damit soll der Immobilienwirtschaft ein Anreiz gegeben werden, Bauwilligen Angebote zu machen, preisgünstig und hochwertig zu bauen.

KfW-Förderung ab Standard EH 55

Gefördert werden mit dem KNN-Programm der Neubau und der Ersterwerb neu gebauter klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude. Voraussetzung ist der energetische Standard Effizienzhaus 55 oder besser, die ausschließliche Nutzung regenerativer Energien und die Einhaltung der Anforderungen an die Treibhausgasemissionen. Eine absolute Kostenobergrenze wurde nicht festgelegt. Sie hängt stattdessen von projektspezifischen Faktoren ab, unter anderem von der Lage, der Art der Heizung und vom aktuellen Baupreisindex. Wie die Baukosten eingehalten werden, entscheiden die Bauherren. Auch Nichtwohngebäude können gefördert werden.

KfW-Förderung gibt es ab 1 Prozent Zinsen

Die Förderung erfolgt als zinsverbilligter KfW-Kredit. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegt bei rund 1 Prozent, Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung gibt es zum Programmstart am 1. Oktober für 2 Prozent. Bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit können die Kredithöchstbeträge betragen, abhängig vom energetischen Niveau. Förderfähig sind die kompletten Bauwerkskosten inklusive der Kosten für den technische Anlagen wie beispielsweise eine Wärmepumpe. Auch die Kosten für eine Fachplanung, Baubegleitung und Energieberater sind förderfähig.

KfW-Förderung nicht an Mietobergrenze gebunden

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßte den Start des Förderprogramms ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘. Nicht durchsetzen konnte sich der GdW allerdings damit, die Förderung an eine Mietobergrenze zu binden und nur für Wohngebäude zu bewilligen. Beides hatte das Bauministerium mit beihilferechtlichen Unsicherheiten abgelehnt. „Wenn beim bezahlbaren Wohnungsbau wirklich etwas bewegt werden soll, dann muss die Regierung ein breit angelegtes Zinsprogramm mit Zinssenkung auf 1 Prozent schaffen. Das ist für den Staat durch die dann steigende Baukonjunktur kostenneutral“, so Gedaschko.

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