Neuer BIM-Leistungskatalog schafft Klarheit beim Fernstraßenbau

Gemeinsam mit der DEGES GmbH und der Autobahn GmbH des Bundes haben die drei Bauverbände eine Vereinbarung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet. Mit dem neuen BIM-Leistungskatalog sollen Unsicherheiten bei Leistungsbeschreibung und Abrechnung von BIM-Leistungen im Fernstraßenbau beseitigt werden.

Neuer BIM-Leistungskatalog schafft Klarheit beim Fernstraßenbau
Die Bauverbände haben sich mit den großen Auftraggebern im Fernstraßenbau auf die Nutzung des neuen BIM-Leistungskatalogs geeinigt. | Foto: WikimediaImages/pixabay

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Der jetzt veröffentlichte BIM-Leistungskatalog beschreibt BIM-Leistungen für die Planungs- und die Bauphase und macht sie damit kalkulierbar. Die DEGES hat ihn im letzten Jahr für die Planungsleistungen mit dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Bundesingenieurkammer vereinbart. Jetzt haben auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) eine jetzt eine gemeinsame Erklärung zu seiner Nutzung unterzeichnet. Damit setzen die drei Verbände der Bauwirtschaft zusammen mit der Autobahn GmbH und der DEGES als große Auftraggeber im Fernstraßenwesen ein Zeichen für die partnerschaftliche Einführung der BIM-Methode. Damit solle ein Signal an die Mitgliedsunternehmen der drei Bauverbände sowie an weitere Auftraggeberorganisationen im deutschen Fernstraßenwesen gehen, den BIM-Leistungskatalog zu nutzen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Meilenstein bei der Digitalisierung der Baubranche

„Wir freuen uns sehr, dass nach dem VBI und der Bundes-Ingenieurkammer nun auch eine Vereinbarung zur Anwendung mit der Autobahn GmbH des Bundes und den drei Bauverbänden HDB, BVMB und ZDB gelungen ist“, sagte dazu DEGES-Geschäftsführer Bernd Rothe. „Mit dem BIM-Leistungskatalog leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der gesamten Branche, denn wir teilen darin die gesammelte Erfahrung der DEGES bei der Anwendung, Ausschreibung und Vergütung der BIM-Methode seit 2017." Die Einführung des BIM-Leistungskatalogs sei ein entscheidender Fortschritt in der Standardisierung und Automatisierung der Baubranche, so HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller. "Durch die Schaffung einheitlicher Standards für BIM-Leistungen strukturieren wir nicht nur die Ausschreibungs- und Abrechnungsprozesse, sondern legen auch das Fundament für eine weitreichende Automatisierung in der Planung und Ausführung von Bauprojekten.“

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BIM-Keistungskatalog schafft Kalkulationssicherheit

Der BIM-Leistungskatalog erleichtere das kooperative Arbeiten deutlich, indem er einheitliche Leistungsbilder definiere, die von allen Beteiligten identisch verstanden und umgesetzt würden, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Damit erreichen wir Kalkulations- und Kostensicherheit, was besonders der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft ein ernstes Anliegen ist. Auf dem Weg in eine digitale Bauwirtschaft müssen alle Beteiligten mitgenommen werden – der BIM-Leistungskatalog ist hierfür ein wichtiges Werkzeug.“


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