Bund übernimmt Mehrkosten für Corona-Maßnahmen auf seinen Baustellen
Bauunternehmen können ihre Mehrkosten für Gesundheitsschutzmaßnahmen zum Weiterbetrieb von Baustellen des Bundes geltend machen. Nach den neuesten Erlassen vom Bundesverkehrs- und vom Bundesinnenministerium will der Bund Teile der coronabedingten Mehrkosten am Bau übernehmen. Das gilt auch für laufende Verträge.
Das Mischen wird digital
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Übernommen werden sollen, so teilten HDB, ZDB und BVMB gemeinsam mit, die Kosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit unmittelbaren Baustellenbezug, beispielsweise für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge. Auch die Mehrkosten für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport können gegen entsprechenden Nachweis geltend gemacht werden.
Die Erlasse von BMI und BMVI zur Mehrkostenübernahme sollen für Baumaßnahmen im Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundeswasserstraßenbau gelten. Die Kostenregelung beziehe sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen und auf künftige Verträge. Eine entsprechende Anwendung durch die Deutsche Bahn im Bereich Schienenbau sei zu erwarten, hieß es von den Bauverbänden.
„Faire Kostenteilung“
HDB, ZDB und BVMB begrüßten die Mehrkostenübernahme durch den Bund als Ausgleich für die Weiterführung von Baustellen während der Coronapandemie unter Erfüllung der behördlichen Hygienevorgaben. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sieht vor allem in der Anerkennung von Mehrkosten in Bestandsverträgen ein „wichtiges Signal“ an den Baumittelstand: „Damit erhalten die Betriebe, deren Leistungsbereitschaft gerade während des Lockdowns unverändert hoch war, zielgerichtet und praxistauglich Unterstützung."
Durch die Fortführung der Baumaßnahmen in der Krise habe die Bauwirtschaft systemrelevante Infrastruktur aufrechterhalten, sagte Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB). Damit sei die Baukonjunktur gestützt sowie Kurzarbeitergeld und Steuerausfälle vermieden worden.
Auch auf Landesebene ausweiten
Auch Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost, zeigte sich „froh über diese pragmatische Lösung“. Für die regionale Bauwirtschaft sei es jedoch elementar, dass der Erlass auch bei Landesprojekten und in den Kommunen Anwendung finde. Er appellierte an die Landesregierungen in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie den Berliner Senat, den Erlass des Bundes auch für Landesprojekte anzuwenden.
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