Baugesetzbuch: So reagiert die Bauwirtschaft auf die BauBG-Novelle
Die Baugesetzbuchnovelle soll das Bauen von neuem Wohnraum erleichtern und Planungsprozesse beschleunigen. Die Bauwirtschaft ist skeptisch, ob das gelingt. | Foto: bb
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung, die sogenannte Baugesetzbuchnovelle, beschlossen. Sie enthält verschiedene Neuerungen, die da Bauen von neuem Wohnraum erleichtern sollen und Planungsprozesse beschleunigen. Für Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden soll künftig keine Änderung des Bebauungsplans mehr nötig sein, die Hinterlandbebauung auf Grundstücken wird vereinfacht, und der Umwandlungsschutz bei Mietwohnungen wird verlängert. Die Kommunen sollen erweiterte Vorkaufsrechte bei Wohnraum erhalten, um Mieter vor Verdrängung zu schützen. In besonders angespannten Wohnungsmärkten soll künftig kein gesonderter Bebauungsplan mehr vorgelegt werden mit einer Sonderregelung im § 246e BauGB. Bebauungspläne sollen zudem innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Beteiligungsverfahrens vorliegen, außerdem sollen Umweltberichte kürzer werden. Daneben sollen auch Anpassungen an die Folgen des Klimawandels wie Flächenentsiegelung und Fassadenbegrünungen leichter ermöglicht werden.

„Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner", sagte dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. "Wir sorgen außerdem für mehr Tempo beim Planen und Bauen." Durch die Baugesetzbuchnovelle würden Städte und Dörfer lebenswerter und sie werde schnelles und einfaches Bauen von neuem Wohnraum möglich machen.

Baugewerbe begrüßt Frist zur Aufstellung von Bebauungsplänen

Für Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), enthält die Die BauGB-Novelle Licht und Schatten. Die erleichterten Möglichkeiten zur Aufstockung und Hinterhofbebauung seien sinnvoll, auch die verkürzte Veröffentlichungspflicht von Bebauungsplänen sei positiv zu werten."In der Praxis nimmt die Aufstellung von Bebauungsplänen heute viel zu viel Zeit in Anspruch, in Berlin im Schnitt zehn Jahre. Insoweit kann die Einführung einer Frist hier zu einer deutlichen Verkürzung führen", so Pakleppa.

Pakleppa warnt vor zu hohen Lärmschutzvorgaben

Anpassungsbedarf sieht Pakleppa aber beim Bauen im lädlichen Raum. Hier forderte er ein ambitionierteres Vorgehen vor allem beim Thema Lärmschutz. "Die vorgesehenen Lärmschutzbestimmungen müssen so angepasst werden, dass die Baulandentwicklung gefördert wird und die Wohnbebauung auch möglich ist. Wir müssen hier einen guten Ausgleich finden, damit wir den dringend benötigten Wohnungsbau nicht durch zu hohe Lärmschutzbestimmungen ausbremsen", so der ZDB-Hauptgeschäftsführer. Wegen der begrenzten Bauflächen werde dieses Thema auch im städtischen Bereich an Bedeutung gewinnen. Zudem müsse die Schaffung von Wohnraum auch dort, wo kein Bebauungsplan greife, gestärkt werden. Er verwies auf regelmäßige Planungsprobleme im unbeplanten Bereich, wodurch Bauvorhaben im schlechtesten Falle verhindert worden seien.

Müller: BauGB-Novelle "kein großer Wurf"

Zu wenig, so lautet auch das Urteil aus der Bauindustrie. Der beschlossene Entwurf schaffenicht, was für den Markt dringend notwendig wäre, sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB). Positiv bewertete er,dass die Bundesregierung den Empfehlungen für einfacheres Bauen, wie etwa die für den Flüchtlingsbau geschaffenen Sonderregeln auf den Mietwohnungsbau auszuweiten, gefolgt sei. Hier wäre eine Entfristung nach 2027 sinnvoll, so Müller. Nicht mehr zeitgemäß sei die Pflicht, für jeden Neubau entsprechenden Parkraum zur Verfügung zu stellen. Sie treibe die Wohnungsbaukosten in die Höhe. "Für den Bau-Turbo brauchen wir endlich einen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen. Eine ausreichend ausgestattete, einfache und verlässliche Förderkulisse sowie bauplanungsrechtliche Möglichkeiten, einfach aufzustocken, zu verdichten sowie serielles und modulares Bauen zu erleichtern, sind das Mindestmaß, an dem wir die Bundesregierung weiter messen werden.“

Gedaschko: Wohnraumschaffung von übergeordnetem Interesse

Der Gesetzentwurf bleibe weit hinter den Vorschlägen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum zurück, kritisierte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Bezahlbaren Wohnen müsse langfristig abgesichert und gleichzeitig mit der klima- und altersgerechten Transformation des Gebäudebestands ermöglicht werden. Den notwendigen ‚Ruck‘ für den Wohnungsbau ermögliche der Gesetzentwurf nicht. "Die im Entwurf vorgesehenen Vereinfachungen werden wirkungslos, wenn gleichzeitig neue Anforderungen in Form von zusätzlichen Prüfungen und Nachweisen gestellt werden", so Gedaschko. So sein die Verkürzung des Umweltberichtes wirkungslos, wenn nicht zugleich die Anforderungen an den Umweltbericht selbst abgesenkt würden. Zudem dürften die Vereinfachungen, beispielsweise die Möglichkeiten zur Aufstockung, dürfen nicht nur in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten gelten, sondern müssten allgemein anwendbar sein, so Gedaschko. Ausdrücklich begrüßte er die Aufnahme des §246e BauGB-E in die Gesetzesnovelle. Die Schaffung von Wohnraum müsse als "überragendes öffentliches Interesse" eingestuft werden. Um den Baubehörden die Entscheidung für das bezahlbare Bauen zu erleichtern, müsse eine entsprechende Generalklausel im Baurecht eingeführt werden, forderte Gedaschko: "Das Baugesetzbuch muss so gestaltet werden, dass das Bauen von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund steht."

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Gilka: Tiefgreifendere Schritte nötig für mehr Wohnungsbau

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) erwartet von der BauGB-Novelle keine wirklichen Impulse für den Wohnungsbau. Die Misere im Wohnungsbau lasse sich nicht durch eine oberflächliche Novellierung beseitigen, sagte BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka. Hier seien tiefgreifende Veränderungen nötig, die Zeit bräuchten.

Den kürzeren Abschluss von Bauleitplanverfahren begrüßte er zwar, bezeichnete ihn aber als unrealistisch. „Das ins Gesetz zu schreiben und anzunehmen, dass das in der Realität auch umgesetzt wird und ohne weiteres umsetzbar ist, zeugt von einem Verlust der Wahrnehmung.“ Es müsse auch eine Überprüfung der Frist erfolgen. Zudem müsse die Verwaltung in die Lage versetzt werden, diese Frist auch einzuhalten, forderte Gilka. Aufs Korn nimmt er auch die Stärkung der Anpassungen an den Klimawandel. "Gerade hier befürchten wir eine Neutralisierung der Maßnahmen zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens auf der einen und Maßnahmen zur Klimaanpassung, die neue Vorschriften nach sich ziehen, auf der anderen Seite".


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