„Es gibt noch immer entscheidende Hemmnisse.“

Seit 2019 steht fest, dass der Holzbau gefördert werden soll. Dass es dabei nur schleppend vorangeht, liegt an verschiedenen Stolpersteinen, die das Bauen mit Holz erschweren. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat hat dem Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, deshalb das Positionspapier „Akute Hemmnisse für den Holzbau beseitigen“ überreicht.

Holzbau fordert praxistaugliche Verwendbarkeitsnachweise und Muster-Holzbaurichtlinie 2.0
(v.l.n.r.): Erwin Taglieber, Christian Bernreiter Peter Aicher bei der Überreichung des Positionspapiers des Deutschen Holzwirtschaftsrats „Akute Hemmnisse für den Holzbau beseitigen“ | Foto: LIV Bayern

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Das Bauen mit Holz sollte, so ein Ergebnis der Bauministerkonferenz 2019, erweitert und u.a. in höheren Gebäuden einfacher werden. Zudem stellten die Bauminister die Eigenschaften von Holz als besonders umweltschonend heraus. „Bis heute“, konstatiert Peter Aicher, Vorsitzender von Holzbau Deutschland, „gibt es jedoch noch immer entscheidende Hemmnisse für das Bauen mit Holz.“ Aicher verweist in diesem Zusammenhang auf das Positionspapier des Deutschen Holzwirtschaftsrats (DHWR) „Akute Hemmnisse für den Holzbau beseitigen“ vom Juli 2023, an dessen Erarbeitung das Holzbau Deutschland Institut mitgewirkt hat. Das Positionspapier überreichten Aicher und der DHWR-Präsident Erwin Taglieber dem Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter.

Praxistaugliche Lösung für Verwendbarkeitsnachweise von Holzbaukonstruktionen notwendig

„Um das Bauen mit Holz voranzubringen und eine signifikante Steigerung der Kohlenstoffbindung im Bauwesen zu erwirken, ist es unerlässlich, dass schnellstmöglich eine praxistaugliche Lösung für Verwendbarkeitsnachweise von Holzbaukonstruktionen vorgelegt wird“, forderte Aicher in diesem Zusammenhang. Diese Verwendbarkeitsnachweise – allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP's), allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG's) – müssten von allen Beteiligten in der Planung, Genehmigung und Ausführung von Holzbauten in Gebäudeklasse 4 und 5 nachvollzogen werden können.

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Muster-Holzbaurichtlinie 2.0 dringend erforderlich

Ferner sei es dringend erforderlich, ergänzt Aicher, dass die Muster-Holzbaurichtlinie 2.0 (M-HolzbauRL) bald erscheinen und in die Anwendung gebracht wird, um den aktuellen Stand der Technik im Holzbau bauordnungsrechtlich korrekt abzubilden und alle bisherigen Forschungsergebnisse entsprechend zu berücksichtigen. „Alle Beteiligten der Baubranche, Planer wie Bauunternehmen, benötigen die neue M-HolzbauRL dringend für ihre tägliche Arbeit“, betont Aicher. Ein Anhörungstermin für die Verbände wurde bereits für September 2023 in Aussicht gestellt.


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