Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben
Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung im September 2021 verkündet, dass sie die Förderung alternativer Antriebsmöglichkeiten im Personenverkehr in Deutschland genehmigt hat. Damit kann die technologieneutrale “Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr” angewandt werden.
Die europäische Kommission hat der deutschen Regelung zur Förderung der Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben zugestimmt. Zu den geförderten Bussen gehören Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse und biomethanbetriebene Busse der Fahrzeugklasse M2 und M3 und die dafür benötigte Infrastruktur sowie Machbarkeitsstudien.
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Bis 2030 soll die Hälfte der Busse im öffentlichen Personennahverkehr elektrisch betrieben werden. Die Förderung soll dazu beitragen, dass dieses Ziel erreicht wird.
Bis 2024 stehen laut derzeitiger Finanzplanung insgesamt 1,25 Mrd. Euro für die technologieoffene Förderung zur Verfügung. Ab 2025 werden dann weitere Mittel folgen, so das BMVI.
Folgende Schwerpunkte können gefördert werden:
- die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie
- die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur mit:
- 80% der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitungsbusse,
- 40% Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Biogas-Busse,
- 40% der Investitionsvollkosten für die zum Betrieb notwendige, nicht öffentliche Infrastruktur,
- und Machbarkeitsstudien.
Die Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr können Sie hier nachlesen.
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Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, EU-Kommission | B_I MEDIEN
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