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Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes passiert den Bundesrat

Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen müssen künftig Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen.

Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes passiert den Bundesrat
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes passiert den Bundesrat

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie hat am 9.10.2020 den Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz für weniger Abfall und mehr Recycling noch in diesem Oktober in Kraft treten.

Künftig sollen recycelte Produkte Vorrang in der öffentlichen Beschaffung bekommen. Mit der neuen Obhutspflicht hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Erstmals gibt es auch eine gesetzliche Grundlage, um künftig Hersteller und Händler von Einwegplastikprodukten, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen, per Verordnung an den Reinigungskosten von Parks und Straßen zu beteiligen.

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Zur Förderung des Recyclings setzt der Gesetzentwurf auf anspruchsvollere Recyclingquoten. Neben Papier, Metall, Kunststoff, Glas und Bioabfällen müssen künftig auch Sperrmüll und gefährliche Abfälle sowie ab 2025 auch Textilien aus privaten Haushalten konsequent getrennt gesammelt werden.

Einen wichtigen Anschub für die Nachfrage nach Recyclingprodukten wird die öffentliche Beschaffung leisten. Die 6.000 Beschaffungsstellen in Bundesbehörden sowie bundeseigenen und vom Bund beherrschten Unternehmen müssen künftig Produkte aus Recycling gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen. Mit dem Gesetz nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht, beim Einkauf Produkte zu bevorzugen, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen.

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Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gibt den nötigen Rechtsrahmen für eine ökologische Weiterentwicklung der bestehenden Regeln. Das Gesetz überträgt die EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie in Teilen auch die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie sowie Änderungen der Verpackungsrichtlinie und der Elektroaltgeräterichtlinie in nationales Recht und geht in wichtigen Feldern über die Vorgaben der EU hinaus.

Das novellierte Gesetz tritt nach seiner Verkündung im Oktober 2020 in Kraft. Im Anschluss will die Bundesregierung entsprechende Verordnungen auf den Weg bringen.

(Quelle: BMU) | B_I MEDIEN

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