Neue Verwaltungsvorschrift in Berlin
Die neue Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) trat am 01.12.2021 in Kraft. Für den Bausektor gilt nun, dass der Fokus noch deutlicher auf Nachhaltigkeit liegt. Damit zusammenhängend gelten zahlreiche neue Leistungsblätter.
Eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift musste vorgenommen werden, da das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz am 22.04.2020 novelliert wurde. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird es auch Änderungen im Bausektor geben. Die VvVBU sieht vor, dass Baustoffe beim Rückbau öffentlicher Gebäude verpflichtend wiederverwendet und recycelt werden sollen. Außerdem gilt bei öffentlichen Hochbauvorhaben, dass ausschließlich nachwachsende Baustoffe und gütegesicherte Recyclingbaustoffe genutzt werden.
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Termin vereinbarenDie neue Verwaltungsvorschrift soll Umweltschutzanforderungen für öffentliche Bauvorhaben in Berlin vorgeben, um ressourcenschonender zu bauen. Außerdem sollen Sekundärbaustoffe beim Neubau von Rad- und Radschnellwegen und im Straßenbau eingesetzt werden. Daher werden bei Neubauten und bei Komplettsanierungen bestimmter öffentlicher Hochbauten verschärfte Umweltanforderungen gelten.
Was ändert sich in Berlin durch die neue Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt?
Das Land Berlin will mit den neu eingeführten Leistungsblättern für den Hoch- und Tiefbau einen erheblichen Beitrag in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bauwesen beitragen. Denn das Bauwesen gehört zum ressourcenintensivsten Wirtschaftsbereichen. Bei Maßnahmen mit Gesamtkosten von 10 Mio. Euro (brutto) ist eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-System) verbindlich. Dazu gehören dann auch diverse Detailvorgaben (siehe Leistungsblatt 26).
Zusätzlich werden die Fristen für die geltenden Umweltschutzanforderungen für Hochbaumaßnahmen aufgehoben. Dauerhaft eingeführt wird in Berlin das bereits erfolgreich erprobte Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB).
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Jana Urbank, B_I MEDIEN
Berlin wird somit nach dem Bund der zahlenmäßig größte Auftraggeber von nachhaltigen Bauvorhaben. Grundsätzlich gilt, dass bei öffentlichen Hochbauverfahren nachwachsende Baustoffe, wie Holz und gütegesicherte Sekundärbaustoffe wie Recyclingbeton eingesetzt werden.
Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro (netto) durch die unmittelbare Berliner Landesverwaltung ist die VwVBU verbindlich. Bei Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto (sh. § 1 Absatz 6 i.V.m. § 7 Absatz 1 und 2 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes) ist die Verwaltungsvorschrift anzuwenden.
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Zur Anwendung kommt die VwVBU ab einem geschätzten Auftragswert von 1.000 Euro bereits in der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, um die Potenziale zur Kosteneinsparung und Umweltentlastung zu erschließen.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier nachlesen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen der Verwaltungsvorschrift können Sie hier einsehen.
Quelle: berlin.de | B_I MEDIEN
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